Kita-Zukunftsgesetz tritt in Kraft

30.06.2021 - Buttweiler: Ein Kraftakt für Träger und Kreis - Hälfte der Kitas im Landkreis GER können Anforderungen umsetzen – Übergangsfrist für Kitas bis 2028

„Im Landkreis setzen wir das neue Kita-Gesetz gemeinsam um. Natürlich haben wir in den letzten Jahren jede Kita individuell betrachtet und berechnet. Die Kita-Träger haben in vielen Kitas bereits viel geleistet. Die gute Nachricht ist: Dank der Bündelung der Kräfte von Kreis und Kommunen ist mehr als die Hälfte der Kitas im Landkreis Germersheim in der Lage, zum 1. Juli die im Gesetz festgeschriebenen Vorgaben umzusetzen“, so der für Kinder und Jugend zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Er berichtete auch, dass bei allen anderen Einrichtungen notwendige Maßnahmen möglichst bald umgesetzt werden. „Und das obwohl Kreis und auch die Kommunen zunächst mal eine auskömmliche Finanzierung bräuchten, um die hohe Investitionskosten als direkte Folge des Landesgesetzes überhaupt bezahlen zu können“, macht Buttweiler deutlich.

Ein Großteil der 91 Kitas im Landkreis kann bereits mit Start des neuen Kita-Gesetzes die geänderten Betreuungszeiten, nämlich sieben Stunden als Vormittagsangebot mit Mittagessen, anbieten“, sagt Buttweiler. Insgesamt lässt das Gesetz den Kitas bzw. den Trägern der Kitas bis 2028 mit der Umsetzung der Anforderungen Zeit. Insbesondere wurde auch der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung von regelmäßig sieben Stunden nicht als verpflichtende Regel definiert. Wer die notwendigen Voraussetzungen noch nicht erfüllen kann und es eines Anpassungsprozesses bedarf, muss nicht zum Stichtag 1. Juli zwingend ein durchgängiges Angebot auf sieben Stunden einschließlich Mittagessens bereithalten.

Das neue Kindertagesstätten-Gesetz des Landes bringt zum Teil erhebliche Veränderungen mit sich – insbesondere personell und räumlich. Um planen zu können, welche Veränderungen und Maßnahmen in welcher Kita erfolgen müssen, haben Mitarbeitende des Kreisjugendamtes jede einzelne Kita begangen und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort und dem Landesjugendamt Bedarfe definiert. Was recht schnell klar war: Etwa die Hälfte aller Kindertagesstätten im Kreis erfüllt die neuen baulichen Anforderungen. Bei diesen Kitas mussten keine Um-, An- oder Neubauten geplant, realisiert und finanzieren werden. „Auch bei dem Teil der Kitas, die in an-, um- oder neu bauen müssen, war zu berücksichtigen, dass nicht alle Maßnahmen auf Anforderungen der Gesetzesnovelle basieren. 13 Kitas müssen zum Beispiel wegen zu erwartender Zuzüge oder der Ausweisung von Neubaugebieten erweitern“, so die Jugendamtsleiterin, Denise Hartmann-Mohr. Dennoch bedurfte bzw. bedarf es bei der Umsetzung der Ansprüche bei den Betreuungszeiten oder beim Mittagessen bauliche Maßnahmen für Küchen-, Ruhe- und Nebenräume. „Primär trifft das die Träger der Kitas. Sie werden erhebliche Kosten im Millionenbereich aufwenden müssen“, so Buttweiler.

Im Landkreis Germersheim werden im Zuge des Landesgesetzes zusätzlich etwa 70 Vollzeitstellen benötigt. „Wichtig ist, dass unsere Erzieherinnen und Erzieher durch die Änderungen nicht mehr belastet, sondern entlastet werden, um ihre wertvolle Arbeit mit unseren Kindern gut erfüllen zu können“, sagt Christoph Buttweiler. „Dieses Personal muss zudem erst einmal durch den Träger gefunden werden. Auch für den Kreis bedeutet das erhebliche Mehrkosten in einem Bereich, der sowieso schon seit Jahren unterfinanziert ist.“ Der Kreis beteiligte sich an den Personalkosten mit ca. 40 Prozent je Stelle.

Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim ca. 60 Plätze für Unter-Zweijährige. Dazu kommen rund 220 Plätze in der Kindertagespflege, wovon etwa 70 von Unter-Zweijährigen belegt sind. Für die Zwei- bis Sechsjährigen stehen momentan 6.690 Plätze zur Verfügung. Durch die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes werden etwa 6.733 Plätze benötigt.