Müllheizkraftwerk Pirmasens - Abschlagzahlung aus Verkaufserlös

14.07.2021 - Kreistag beschließt Teilauszahlung und Abschluss einer Stundungsvereinbarung

Nachdem sich die Mitglieder des ZAS (Zweckverband Abfallwirtschaft Südpfalz) insbesondere im vergangenen Jahr intensiv mit der Zukunft des Müllheizkraftwerks Pirmasens (MHKW) beschäftigt hatten, erfolgte nach entsprechender Beschlussfassung der jeweiligen Verbandsmitglieder in der ZAS-Verbandsversammlung am 02.12.2020 der finale Beschluss zum Verkauf des MHKW an die EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH (EEW) zum 31.12.2023 zum Kaufpreis von 49 Mio. Euro.

„Im Rahmen des mit der EEW geschlossenen Kaufvertrages wurde eine Kaufpreisanzahlung in Höhe von 33,33 % vereinbart. Die Kaufpreisanzahlung in Höhe von 16,33 Mio. Euro wurde zwischenzeitlich an den ZAS überwiesen. Die Abschlagszahlung des Verkaufspreises wird wirtschaftlich dem Endvermögen zugerechnet, was bedeutet, dass nach der Auflösung des Verbands dessen restliche Vermögen an die Verbandsmitglieder nach dem Verhältnis der aus dem Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder in den letzten zehn Jahren erbrachten Aufwendungen verteilt werden“, informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel bei der Kreistagssitzung am 12. Juli 2021.

Die Verbandsmitglieder waren sich einig, dass Anteile der Abschlagszahlung schon vor 2024 den Haushalten der Abfallwirtschaftsbetriebe zufließen sollen. Es ist vorgesehen, bei der ZAS-Verbandsversammlung am 14.07.2021 zu beschließen, in welcher Höhe und auf welchem Wege die Kaufpreisanzahlung anteilig den Verbandsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.

„Nach eingehender Prüfung aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht, unter Beteiligung der Aufsichtsbehörde ADD Trier, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH und der teamwerk AG wird empfohlen, von der Kaufpreisanzahlung in Höhe von 16,33 Mio. Euro einen Teilbetrag in Höhe von 8 Mio. Euro zur Abdeckung des Finanzbedarfs beim ZAS zu lassen. Der Restbetrag in Höhe von 8.331.700,00 Euro kann dann anteilsmäßig den Verbandsmitgliedern über Stundung von monatlich fälligen Abschlagszahlungen zur Verfügung gestellt werden. Nach den aktuellen Berechnungen werden der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim anteilig ein Betrag in Höhe 2.268.143,80 Euro gestundet. Dabei handelt es sich um eine Stichpunktbetrachtung, die sich noch ändern kann“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Da dieser Betrag bis zur ZAS-Verbandsauflösung voraussichtlich 2024 dem Landkreis schrittweise gestundet wird, kann diese Summe nicht als Senkungspotential direkt in eine Gebührensenkung einfließen. Wenn alle notwendigen Plandaten für das Wirtschaftsjahr 2022 vorliegen, wird im November in der Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft ausführlich über die Auswirkungen auf den Abfallwirtschaftshaushalt und eventuelle Verwendungsmöglichkeiten diskutiert werden.“ Zur Umsetzung soll zwischen dem ZAS und den Verbandsmitgliedern eine Stundungsvereinbarung geschlossen werden.

In seiner gestrigen Sitzung am 12. Juli hat der Kreistag der Teilauszahlung der Abschlagszahlung und dem Abschluss der Stundungsvereinbarung zwischen dem ZAS und dem Landkreis zugestimmt. Dies hatten auch bereits der Kreisausschuss und der Ausschuss für Abfallwirtschaft in ihrer letzten Sitzung dem Kreistag empfohlen.