Soziale Wohnraumförderung an aktuelle Marktlage angepasst

08.10.2021 - ISB: Verbesserungen der Förderkonditionen und Zinssenkungen

Die soziale Mietwohnraumförderung in Rheinland-Pfalz trägt dazu bei, allen Menschen im Land den Zugang zu bezahlbarem Wohnen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Grundstückskosten traten am 15. September 2021 Verbesserungen in Kraft. Im Rahmen der Anpassung wurden die Grunddarlehen und die Tilgungszuschüsse erhöht. Das betrifft die Errichtung von Mietwohngebäuden sowie die Modernisierung von Mietwohnungen und Studierendenwohnheime.

Um den sozialen Mietwohnungsbau weiter anzukurbeln, wurden die möglichen Grunddarlehen in allen Programmbestandteilen deutlich angehoben. Die Tilgungszuschüsse für die Grunddarlehen wurden um jeweils 5 Prozent erhöht und darüber hinaus in Regionen mit der Fördermietstufe 2 generell eingeführt.

Auch wurden die Konditionen für die Modernisierung von Mietwohnungen angepasst. Die maximal mögliche Förderung wurde auf 110.000 Euro je Wohnung erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.

Die maximal mögliche Förderung zur Modernisierung von Studierendenwohnheimen wurde auf 40.000 Euro je Wohnplatz erhöht. Der Tilgungszuschuss wurde von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben.

Informationen zu allen Programmen erhalten Interessierte auf der Internetseite der ISB www.isb.rlp.de und bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen sind Frau Christine Kraus, Tel. 07274-53284 und Frau Silvia Vogel, Tel. 07274-53284.