Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim verlängern Allgemeinverfügungen zum Verbot sogenannter „Corona-Spaziergänge“

27.12.2021 - Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und der Landkreis Germersheim haben ihre Allgemeinverfügungen verlängert, mit denen sie alle nicht angemeldeten „Montagsspaziergänge“ sowie vergleichbare, nicht angemeldete Versammlungen untersagen. Die Verfügungen gelten nun bis einschließlich Montag, 3. Januar 2022. Anlass sind wiederholte, nicht angemeldete Zusammenkünfte in allen drei Gebietskörperschaften, für die unter anderem in den sozialen Netzwerken geworben wurde sowie die Ankündigung weiterer solcher Zusammenkünfte.

OB Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es wichtig zu betonen, dass ausschließlich nicht angemeldete Versammlungen vom Verbot betroffen sind. Die vereinzelt aufkommende Kritik an dem Verbot auch aus der Mitte der Gesellschaft können sie nicht nachvollziehen. „Unter anderem das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat jüngst klargestellt, dass solche unangemeldeten Versammlungen, als ‚Spaziergänge‘ bezeichnet, bewusst das Anmeldeerfordernis und damit auch mögliche Auflagen umgehen“, betonen die drei Verwaltungschefs. „Das Versammlungsrecht sichert es den Bürgerinnen und Bürgern zu, sich zu versammeln. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass mit diesem Recht auch Pflichten einhergehen. Dazu zählt, dass die Versammlung mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet werden muss. Durch die rechtzeitige Anmeldung soll sichergestellt werden, dass sich die zuständigen Behörden auf die Versammlung vorbereiten können, auch um deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen.“ Wer eine Versammlung bewusst nicht anmelde, um behördliche Auflagen wie die Maskenpflicht zu umgehen, handele weder demokratisch noch freiheitlich.  „Aus unserer Sicht ist es perfide, eine Versammlung nicht einmal Versammlung zu nennen und sich dann auf die Versammlungsfreiheit zu beziehen. Man versucht hier, unsere rechtsstaatliche Grundordnung zu umgehen, wo diese verpflichtet, und sich gleichzeitig auf die Ordnung zu berufen, wo sie einen selbst schützt. Das passt nicht zusammen“, so die drei Verwaltungschefs.  

Hirsch, Seefeldt und Brechtel machen deutlich: „Wir verstehen, dass Menschen Ängste haben, einige auch unzufrieden sind und ihre Meinung öffentlich zum Ausdruck bringen wollen. Das ist selbstverständlich erlaubt – wenn eine Versammlung angemeldet wird. Bei den ‚Corona-Spaziergängen‘ handelt es sich aber gerade nicht um Spaziergänge, also um zufällige Treffen, sondern der Charakter einer Kundgebung beziehungsweise eines stillen Protests ist unter anderem durch die Ankündigung in den sozialen Netzwerken klar erfüllt.“

Es gehe nicht darum, das Versammlungsrecht einzuschränken, so die drei Verwaltungschefs weiter, sondern im Gegenteil darum, dieses zu schützen. „Der aktuelle Pandemie-Verlauf und ganz besonders die Omikron-Variante lassen es nicht zu, dass es zu unkontrollierten Menschenansammlungen kommt, vor allem nicht von Gruppen, die den Corona-Schutzmaßnahmen der Regierung kritisch gegenüberstehen. Werden die Versammlungen angemeldet, so erlassen wir klare Regeln, die für alle Teilnehmenden gelten. Das wird durch die Nicht-Anmeldung gezielt umgangen“, so der OB und die beiden Landräte. Die unangemeldeten Versammlungen stellten darüber hinaus eine Verschärfung der allgemeinen Sicherheits- und Infektionslage dar, weshalb sie zum Schutz der Bevölkerung verboten würden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz.