Testpflicht bei Präsenz-Gremien des Landkreises

Tagesaktueller Antigen-Schnelltest für Teilnahme erforderlich

Germersheim, 29. April 2021. Ab kommender Woche besteht für alle Präsenz-Gremiensitzungen des Landkreises Germersheim eine Testpflicht. „Wir wollen Präsenzsitzungen zwar auf ein notwendiges Maß reduzieren, respektieren mit der Entscheidung, eine Testpflicht einzuführen, gleichzeitig den Willen vieler Gremienmitglieder, wichtige Themen und Entscheidungen für den Landkreis nicht ausschließlich digital zu diskutieren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Damit muss jede Person, die an einer Gremiensitzung in Präsenzform teilnehmen möchte, ein tagesaktuelles negatives Testergebnisses (nicht älter als 24 h) vorlegen. Dies gilt für Gremienmitglieder, interessierte Öffentlichkeit oder Verwaltungsmitarbeiter gleichermaßen. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage der Landkreisordnung § 29 (2) getroffen.

Ein solcher Test kann kostenfrei bei allen kommunalen Testzentren als PoC-Tests erfolgen.

„Sollte ausnahmsweise ein Teilnehmer der Ausschusssitzung keinen aktuellen Corona-Test vorlegen können, besteht die Möglichkeit, vor Beginn der Ausschusssitzung einen Selbsttest durchzuführen. Die Selbsttests stellt die Kreisverwaltung zur Verfügung“, so Landrat Brechtel. Für diesen Fall wird besagter Personenkreis gebeten, mindestens 15 bis 20 Minuten vor Sitzungsbeginn zur Durchführung des Tests vor Ort zu sein.

Nicht testen lassen müssen sich Personen, die bereits zweimal geimpft sind und die zweite Impfung vor mindestens 14 Tage erfolgt ist. In diesen Fällen muss der Impfnachweis vorgelegt werden.

Die erste Gremiensitzung des Landkreises, die unter diese Testpflicht fällt, ist der Jugendhilfeausschuss am Dienstag, 4. Mai 2021, 14.30 Uhr, 15 Uhr, in der Bienwaldhalle Kandel, Schubertstraße 7, 76870 Kandel.