Änderung bei der Ausstellung von Genesenen-Nachweisen im Kreis Germersheim

18.02.2022 - Aufgrund des hohen Aufkommens an Corona-Infektionen und der damit verbundenen Überlastung des Gesundheitsamtes des Landkreises Germersheim, können Genesenen-Nachweise bis auf Weiteres nicht mehr ausgestellt und zugesandt werden. Das gilt für alle Personen, die ab morgen, Samstag, 19. Februar 2022, positiv per PCR getestet werden. Dieser Personenkreis kann den digitalen Genesenen-Nachweis (mit Testdatum ab dem 19. Februar) am Ende der Absonderung durch Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses bei zahlreichen Apotheken im Landkreis erhalten. Eine Liste aller Apotheken, die diesen Service anbieten und den Genesenen-Nachweis ausstellen, ist über die Homepage der Kreisverwaltung, unter www.kreis-germersheim.de/genesen-nachweis, einsehbar.

Voraussetzung für den Nachweis ist, dass ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein positiver PoC-Schnelltest reicht für die Ausstellung des Genesenen-Nachweises nicht aus. Personen, die einen Genesenen-Nachweis benötigen oder haben möchten, müssen sich während der Infektion selbständig um eine PCR-Testung kümmern. Dazu kann beispielsweise eine PCR-Teststation aufgesucht werden oder die Menschen lassen sich über ihren Hausarzt testen.

Wer bereits bis dato positiv getestet wurde, erhält den Nachweis noch vom Gesundheitsamt direkt zugesandt. Das heißt, dass auch alle bisher angelaufenen Rückstände bis einschließlich heutigem Freitag, 18. Februar 2022, sukzessive von den Mitarbeitenden im Gesundheitsamt abgearbeitet werden. Von Nachfragen bittet das Gesundheitsamt abzusehen.