Antragstellung für Schulbuchausleihe

Antragstellung für die unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/2023 bis spätestens 15.03.2022 möglich

03.01.2022 -  Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen.

Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Germersheim die Schulbuchausleihe:

o    Realschule plus in Lingenfeld

o    Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim

o    Richard-von-Weizsäcker-Realschule plus in Germersheim

o    Goethe Gymnasium in Germersheim

o    Berufsbildende Schule in Germersheim

o    Realschule plus in Bellheim

o    Integrierte Gesamtschule in Rülzheim

o    Integrierte Gesamtschule in Rheinzabern

o    Integrierte Gesamtschule in Kandel

o    Realschule plus in Kandel

o    Carl-Benz-Gesamtschule in Wörth

o    Europa Gymnasium in Wörth

o    Berufsbildende Schule in Wörth

Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).

Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):

Anfang Januar werden über die Schulen die Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2022 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

o    einem Kind        26.500 €

o    zwei Kindern     30.250 €

o    drei Kindern     34.000 €

o    vier Kindern      37.750 €

o    zzgl. 3.750 € je weiteres Kind.

Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

o    einem Kind     22.750 €

o    zwei Kindern   26.500 €

o    drei Kindern   30.250 €

o    vier Kindern    34.000 €

o    zzgl. 3.750 € je weiteres Kind.

Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.