Keine Restriktionszone nach Vogelgrippenachweis

15.12.2022 - Landrat Brechtel: Schwere und schmerzhafte Entscheidung –Keine allgemeine Aufstallungspflicht

Da im Landkreis Germersheim in zwei Hobby-Geflügelhaltungen eine Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus H5N1 sicher nachgewiesen wurde, wurden die Tiere dieser beiden Bestände, mehr als 400 Tiere, gestern, Mittwoch, 14. Dezember, gekeult. Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Es tut mir und den Mitarbeitenden in der Seele weh, dass die Tiere gekeult werden mussten. Wir wissen, wie schwer das insbesondere für die Tierhalter und Züchter ist.“

Es gilt als sicher, dass sich die Tiere der beiden betroffenen Haltungen bei einer Geflügelschau im November angesteckt haben. Nachdem es bei einem anderen Aussteller in einer anderen Region direkt nach der Ausstellung einen Ausbruch gegeben hatte, wurden alle Kontaktbetriebe informiert. Im Landkreis Germersheim waren es drei Geflügelhalter, die an dieser Ausstellung teilnahmen. Die vom Veterinäramt der Kreisverwaltung gezogenen Proben haben in zwei der drei Haltungen zu gesicherten positiven Ergebnissen geführt. Die derzeit rechtlichen Regelungen sehen, um einer Verschleppung der Tierseuche  in andere geflügelhaltenden Betriebe entgegen zu wirken, die Keulung positiver Bestände vor; diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Land getroffen.

Da alle drei an der Aussstellung beteiligten Haltungen im Rahmen ihres Betriebsmanagements ihre Tiere direkt nach der Schau aufgestallt haben, ist nicht von einer Ansteckung weiterer Tiere außerhalb dieser Haltungen auszugehen. Darüber hinaus wurden alle vom Veterinäramt angeordneten Sicherheitsmaßnahmen nach Bekanntwerden des Ausbruchs in dem Kontaktbetrieb umgesetzt, darunter die Einrichtung einer Hygieneschleuse. Die dritte an der Ausstellung beteiligte Geflügelhaltung zeigte keine positiven Befunde.

Aufgrund dieser Sachverhalte konnte nach einer Risikoabschätzung durch die Veterinäre des Landkreises und unter Zustimmung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) auf das Errichten von Restriktionszonen verzichtet werden. Die nach der Keulung erforderlichen weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung) finden unter behördlicher Aufsicht statt und wurden bereits begonnen. Der Geflügelhalter, der ebenfalls bei der Geflügelschau war, aber keinen positiven Befund hat, stallt seine Tiere sicherheitshalber weiter freiwillig auf.

„Es war eine schwierige Entscheidung. Gut ist nun daran, dass wir um eine allgemeine Aufstallungspflicht und eine entsprechende Allgemeinverfügung herumkommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Daher dennoch meine dringende Bitte an alle Geflügehalter: Halten Sie sich streng an die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Das Virus kann auch anderweitig, z.B. über Wildvögel eingetragen werden. Schützen Sie bitte Ihre Tiere so gut es geht.“

Informationen zu den empfohlenen Biosicherheitshinweisen gibt es u.: auf der Seite der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/geflügelhaltung.

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest gibt es u.a. auf der Homepage des Landes: hier klicken

oder auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts: hier klicken