Vier Maßnahmen im Landkreis Germersheim für Sportstättenförderung zugelassen

05.04.2022 - Der Sportstättenbeirat hatte in seiner Sitzung nach eingehender Beratung erneut eine Prioritätenliste des Landkreises beschlossen, die als Basis dient für den Sportstätten-Jahresförderplan 2022 des Landes.

Nun hat das Ministerium des Innern und für Sport den Jahresförderplan 2022 verabschiedet, der vier Projekte aus dem Landkreis Germersheim beinhaltet.

„Ich freue mich, dass, die vom Sportstättenbeirat mit Priorität 3 versehene Maßnahme `Umwandlung des Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld´ der Ortsgemeinde Neupotz ebenso wie auch die bereits im Vorjahr priorisierten Maßnahmen `Bau eines Ganzjahresbads im Badepark Wörth´ der Stadt Wörth, `Umwandlung des bestehenden Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld´ des Fußballvereins Neuburg 1923 e.V. sowie `Bau eines Funktionsgebäudes´ des Sportvereins 1920 Rülzheim e.V. im Rahmen der Sportstättenförderung in den diesjährigen Jahresförderplan 2022 aufgenommen wurden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Laut Land ist die Förderung der Maßnahmen, sofern die Fördervoraussetzungen gegeben und die Finanzierung nachgewiesen werden kann, in diesem Jahr beabsichtigt.