Information der Unteren Fischereibehörde

Zwölf weitere Anglerinnen und Angler im Kreis

Fischerprüfung: Strahlende Gesichter bei der Zeugnisübergabe.        

Die Untere Fischereibehörde der Kreisverwaltung Germersheim hat am 1. März die erste Fischerprüfung des Jahres 2024 in der Aula der Berufsbildenden Schule in Germersheim abgehalten. Jetzt gibt es zwölf weitere Anglerinnen und Angler im Kreis Germersheim.

Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs sowie einem Praxistag.

Innerhalb von zwei Stunden müssen in den fünf Prüfungsgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden.

Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn nur in einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.

Der Prüfungsausschuss unter dem stellvertretenden Vorsitzenden Christoph Piecha gratulierte zwölf Teilnehmenden zur bestandenen Prüfung und überreichte die Fischerprüfungszeugnisse, mit denen die Ausstellung eines Fischereischeines bei der Stadt-beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden kann.

„Jeder verantwortungsvolle Angler leistet einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und den Naturschutz. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung“, so der für Umwelt und Landwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun bei der Zeugnisübergabe.

Die nächste Fischerprüfung findet am Freitag, 7. Juni 2024 statt. Informationen dazu gibt es bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-145.