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Jugendamt bittet Eltern um Beteiligung an Bedarfserhebung
Elternumfrage: Ganztägige Förderung für Grundschüler
Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch verankert: Der besagt, dass jedes Kind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung über acht Stunden haben soll – Schulunterricht inklusive. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Diesen Anspruch wollen und müssen die Verbandsgemeinden und Städte gemeinsam mit dem Kreisjugendamt umsetzen. Dazu haben sich bereits viele Grundschulen im Kreis auf den Weg gemacht, um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen - mit Um- und Neubauten aber auch mit der Planung von Angeboten und Personal.
Jetzt soll eine Umfrage unter den Eltern im gesamten Landkreis die ersten Planungsideen mit den Wünschen und Bedarfen von Familien abgleichen. „Unser Ziel ist es, ein möglichst passgenaues Betreuungsangebot für Eltern und Kinder zu schaffen. Als Planungsbehörde sind wir bereits in engem Austausch mit den Verbandsgemeinden und bereiten gemeinsam die Umsetzung vor“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr sieht den Theorie-Praxis-Abgleich als großen Vorteil: „Erstmalig bekommen wir ein repräsentatives Bild der Eltern-Bedarfe im gesamten Landkreis. Das erleichtert uns die Planung enorm und sorgt für aktive Mitbestimmung im Planungsprozess – insbesondere auch für die Ferienzeiten.“
Die Umfrage ist ab sofort unter www.kreis-germersheim.de/gafoeg auf der Webseite der Kreisverwaltung einsehbar und läuft noch bis 23. Mai 2025. Um eine hohe Beteiligung zu gewährleisten, wurden zudem Plakate und Flyer in allen Kitas im Landkreis verteilt.