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Gemeinsame Pressemitteilung des Tierseuchenverbund Rheinpfalz:
Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhaltungen wegen Vogelgrippe
Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in den Landkreisen Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, im Rhein-Pfalz-Kreis und im Landkreis Germersheim dringend dazu auf, ihre Betriebe und privaten Haltungen umgehend auf ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und diese zu verstärken. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist aktuell auf einen deutlichen Anstieg von Infektionen mit dem aviären Influenzavirus („Vogelgrippe“) in mehreren Bundesländern hin.
Angesichts der derzeit intensiven Zugaktivität wildlebender Wasservögel besteht ein erhöhtes Risiko, dass auch in Rheinland-Pfalz weitere Fälle auftreten können.
Sicherheitsmaßnahmen durch Tierhalterinnen und -halter: Jetzt handeln
Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten folgende Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden:
- Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln (zum Beispiel Abdeckung der Ausläufe oder geschützte Fütterung).
- Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherstellen.
- Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen.
- Futter, Einstreu und andere Materialien für Wildvögel unzugänglich lagern.
- Ein- und Ausgänge sichern, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.
Meldung von Funden und Verhalten in der Natur
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel zu achten und entsprechende Funde umgehend dem Veterinäramt ihres Landkreises zu melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Tauben und Singvögel sind hiervon ausgenommen. Tote oder geschwächte Wildvögel sollten keinesfalls berührt werden. Hunde sind in Ufer- und Feuchtgebieten anzuleinen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, dennoch sollte der Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden. Menschen können durch unachtsames Verhalten das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten – etwa über kontaminierte Schuhe oder Kleidung.
Aktuelle Risikobewertung
Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen derzeit als hoch. Weitere Informationen und aktuelle Einschätzungen sind auf der Webseite des FLI abrufbar: www.fli.de. Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:
Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis): veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de
Tierhaltungen müssen gemeldet werden
Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Unabhängig von dieser jährlichen Meldung an die Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Mehr dazu zum Beispiel unter www.kreis-germersheim.de/tierhaltung. Der Tierseuchenverbund Rheinpfalz bittet alle Halterinnen und Halter, wachsam zu bleiben und frühzeitig alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen und somit eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.