Anzeige der Tierhaltung

Anzeige der Tierhaltung

Nach dem Tierseuchengesetz erhalten Sie eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz nur für Verluste  die durch Tierseuchen entstanden sind bei Vieh, wenn:

1. die Tiere bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 43), angemeldet sind:

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

2. die Tierhaltung bei dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald (FB 32) gemeldet ist:

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

3. der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet und der jährliche Beitrag bezahlt wird

sowie

4. die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde