Allgemeines

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Informationen zu Art und Umfang der Denkmaleigenschaft

Das Rheinland-Pfälzische Denkmalschutzgesetz unterscheidet zwischen Einzelkulturdenkmälern und denkmalgeschützten Gesamtanlagen (Denkmalzonen). Beides wird unter dem Begriff Kulturdenkmäler zusammengefasst.

Kulturdenkmäler stehen aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen unter Schutz, an ihrer Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse.

Gesamtanlagen sind Straßen-, Platz-, und Ortsbilder (einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen).

  • Zum Beispiel...

    • sind künstlerische Gründe, wenn ein Bauwerk ein charakteristisches Beispiel einer bestimmten Zeit- oder Stilepoche ist. Dazu gehören aber nicht nur Herrenhäuser und städtische Gebäude, auch Bauernhäuser und städtische Mietwohnungshäuser, zum Beispiel der 20er Jahre, können den Gestaltungswillen einer Zeit ausdrücken.
    • dienen wissenschaftliche Denkmäler der Forschung.
    • können Bauwerke oder Fertigungstechniken aus der Zeit der industriellen Revolution technische Denkmäler sein. Sie zeigen die Entwicklung der Ingenieurskunst.
    • liegen geschichtliche Gründe vor, wenn ein Objekt eine Bedeutung für bestimmte politische Ereignisse oder die Geschichte eines Herrschergeschlechtes hat.
    • sind städtebauliche Gründe für den Denkmalschutz im Zusammenhang bestimmter Bauwerke für das Orts- und Landschaftsbild zu finden. Das Einzelgebäude an exponierter Stelle kann hier ebenso wichtig sein wie der Gebäudezusammenhang eines mittelalterlichen Stadtkernes, für den dann auch das Wegesystem, Wehranlagen und Grüngürtel von Bedeutung sind.
    • Für die Erfassung der Kulturdenkmäler und das Führen der nachrichtlichen Denkmalliste ist die GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege als Denkmalfachbehörde (www.landesdenkmalpflege.de) zuständig.
    • Auch Gebäude, die nicht selbst denkmalgeschützt sind, können gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 DSchG RLP vom Denkmalschutz betroffen sein: "In der Umgebung (§ 4 Abs. 1 Satz 4) eines unbeweglichen Kulturdenkmals darf eine bauliche Anlage nur mit Genehmigung errichtet, verändert oder beseitigt werden."
  • Beratung zu Sanierungsmaßnahmen  

    Bei der Denkmalschutzbehörde erhalten Sie Auskunft über Bautechnik, Bauphysik, Gestaltung, Materialien, Farben, Baudetails und sonstiges. Gemeinsame Ortstermine mit Bauherr und Architekt können die gewünschten Maßnahmen verdeutlichen und Probleme klären. Die Beratung und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind kostenfrei.

  • Fördermöglichkeiten  

    Für bestimmte denkmalpflegerische Anforderungen, wie zum Beispiel bauhistorische oder restauratorische Voruntersuchungen kann ein Zuschussantrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des  Landkreises Germersheim gestellt werden. Auch das Land Rheinlandpfalz kann Gelder gewähren, diese werden über die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz beantragt.

    Hinzuweisen ist außerdem auf die Möglichkeit der Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer. Dem Finanzamt vorzulegende Bescheinigungen stellt die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz aus. Näheres erfahren Sie bei uns oder Ihrem Steuerberater.

    Bitte beachten Sie die Infoblätter in der linken Seitenspalte

    Es muss betont werden, dass die Nicht-Inanspruchnahme von Zuwendungen oder Steuervergünstigungen Sie nicht von der Genehmigungspflicht der Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörde entbindet, vielmehr können nur denkmalschutzrechtlich genehmigte Maßnahmen berücksichtigt werden.

  • Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler - Denkmalliste Rheinland-Pfalz -  

    Das Verzeichnis der Kulturdenkmäler stellt den gesamten Bestand der zum jetzigen Zeitpunkt erfassten Denkmäler des Landes Rheinland-Pfalz vor. Grundlage sind die seit 1985 veröffentlichten Bände der Reihe "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland - Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz" sowie die im Auftrag des Kulturministeriums 1996-2000 durchgeführte "Denkmal-Schnellerfassung" in denjenigen Landkreisen und Städten, für die bis dahin noch keine "Denkmaltopographie" erarbeitet worden war.

    In die Denkmalliste sind alle uns zugegangenen Informationen über Anschriftenänderungen, Abbrüche etc. eingeflossen. Allerdings können insbesondere Anschriften im Einzelfall veraltet bzw. nicht mehr zutreffend sein. Hinweise und Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht und werden gern entgegengenommen. An der Aktualisierung der Daten wird ständig gearbeitet; überarbeitete Seiten sind am aktualisierten Datum erkennbar.

    Das Verzeichnis ist nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet. Innerhalb der Gebietseinheit wird im Ortsalphabet und darunter straßenweise alphabetisch geordnet. Wie in der „Denkmaltopographie“ sind herausragende Denkmäler, wie Kirchen, Stadtbefestigungen, historische Ortskerne, dem Straßenalphabet vorangestellt. Denkmäler außerhalb der Ortslage folgen unter der Überschrift "Gemarkung".

    Die Denkmalliste des Landkreises Germersheim wurden 1999 in einem Eilverfahren erfasst und gelistet. Im Laufe der Jahrzehnte tauchten bis heute immer wieder Einzelgebäude, Gebäudegruppen und Grünanlagen auf, die als denkmalwürdig erkannt wurden, jedoch nicht in der Denkmaltopographie erfasst waren. So kam es zu zahlreichen Nachträgen, die bei der Unteren Denkmalschutzbehörde nur in Listenform vorliegen.

    GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege
    Schillerstraße 44 - Erthaler Hof
    55116 Mainz

    Telefon:06131 2016-0
    Fax 06131 2016-111 oder 222
    Web: www.gdke.rlp.de