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Gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe bzw. -ziegen und Mutterkühe
Gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe bzw. -ziegen und Mutterkühe
Hierunter versteht man Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen.
- Dabei gilt: Es müssen mindestens drei Mutterkühe beantragt werden, die einmal gekalbt haben müssen.
- Der Anspruch auf die Förderung entfällt bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen.
- Bei den Mutterschafen und -ziegen müssen mindestens sechs Tiere in der Altersgruppe zwischen zehn bis 18 Monate und ab 19 Monaten vorhanden sein, die im HIT gemeldet sind.
- Für alle Tiere gilt, dass Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind.