Gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe bzw. -ziegen und Mutterkühe

Gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe bzw. -ziegen und Mutterkühe

Hierunter versteht man Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen.

  • Dabei gilt: Es müssen mindestens drei Mutterkühe beantragt werden, die einmal gekalbt haben müssen.
  • Der Anspruch auf die Förderung entfällt bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen.    
  • Bei den Mutterschafen und -ziegen müssen mindestens sechs Tiere in der Altersgruppe zwischen zehn bis 18 Monate und ab 19 Monaten vorhanden sein, die im HIT gemeldet sind.
  • Für alle Tiere gilt, dass Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind.