- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Fotoprojekt Demokratie
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Landkreis
Lernmittelfreiheit
Anträge auf unentgeltliche Schulbuchleihe für 2026/2027 jetzt online möglich
Ab sofort können Eltern und Erziehungsberechtigte des Landkreises Germersheim Anträge auf Lernmittelfreiheit für die kreiseigenen Schulen für das Schuljahr 2026/2027 bequem online einreichen. Diese Neuerung soll den Zugang zur Schulbuchausleihe erleichtern und den Antragsprozess modernisieren.
Die Anträge sind auf der offiziellen Website der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/schulbuchausleihe verfügbar.
Nach der erfolgreichen Antragstellung erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der endgültige Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Lernmittelfreiheit wird, wie auch in der Vergangenheit, auf dem Postweg zugestellt.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Eltern eine einfache und zeitsparende Möglichkeit zu bieten, finanzielle Unterstützung für Schulbücher zu beantragen. Für weitere Informationen steht die Kreisverwaltung Germersheim gerne zur Verfügung.
„Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Lernmittelfreiheit für Ihre Kinder zu beantragen", so Sabrina Brech, Leiterin der Abteilung 3, Schulen und Bildung, Gebäudemanagement und Projekte Hochbau.