Lernmittelfreiheit

Anträge noch bis einschließlich 16. März stellen

Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass für Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder der Berufsbildenden Schule besuchen, die Möglichkeit der Schulbuchausleihe besteht. Familien oder Erziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, können dabei eine unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen und Lernmittelfreiheit beantragen; alle anderen können dieses Angebot gegen Gebühr nutzen. Bereits seit Dezember wurden über die Schulen Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Die Anträge sind auch auf der offiziellen Website der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/schulbuchausleihe verfügbar und können bequem online gestellt werden. Diese Anträge können noch bis einschließlich 16. März 2026 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Bitte beachten: es muss für jedes einzelne Kind ein separater Antrag gestellt werden.

Weitere Infos rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter https://bildung.rlp.de/lmf/