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Sicher feiern für Kinder und Jugendliche
Jugendschutz und KO-Tropfen Test-Armbänder bei Faschingsumzügen
Mit Beginn der Faschingssaison stehen kreisweit wieder bunte Umzüge und fröhliche Feiern an. Damit diese Zeit für Jugendliche unbeschwert und sicher verläuft, sind auch Mitarbeitende des Jugendamtes in der Kreisverwaltung Germersheim bei den großen Faschingsumzügen in der Region präsent.
Aufgaben der Jugendschutzbeauftragten

Ein Test-Armbändchen für
die KO-Tropfen-Kontrolle.
Ihre Rolle dabei ist präventiv und begleitend. Sie achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sowie auf die vor Ort geltenden Regelungen im Hinblick auf den Konsum von Alkohol und Tabak für Minderjährige bei den Veranstaltungen. „Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den Jugendsachbearbeitenden der Polizei, Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen und durch Ansprachen abzuwenden. In den Gesprächen geht es darum, zu informieren, zu schützen und Unterstützung anzubieten. Ein besonderes Angebot wird in diesem Jahr vom Zonta Club Speyer-Germersheim zur Verfügung gestellt: K.O.-Tropfen-Testarmbänder, die gemeinsam mit einem kleinen Kärtchen mit Hilfsangeboten an Mädchen beziehungsweise junge Frauen übergeben werden“, erläutert Jugendamtsleitung Denise Hartmann-Mohr.
„In enger Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Ordnungsdiensten, Deutschem Roten Kreuz, Feuerwehr und der Polizei trägt das Jugendamt mit ihren Jugendschutzauftrag dazu bei, ein sicheres Umfeld für alle Teilnehmenden zu schaffen. Erfreulicherweise sind die Faschingsumzüge in den letzten Jahren vorbildlich und nahezu ohne jugendliche Alkoholexzesse und Gewalt-Eskalationen verlaufen“, so der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Folgende Tipps helfen, um sicher und verantwortungsvoll zu feiern:
Für Jugendliche:
- Nicht mit leerem Magen starten, sondern vorher eine ordentliche Grundlage schaffen.
- Gemeinsam feiern, niemanden allein zurücklassen und auf Freundinnen und Freunde achten.
- Altersgrenzen beim Alkohol beachten: Unter 16 Jahren ist Alkohol tabu, hochprozentige Getränke sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Ausreichend alkoholfreie Getränke und Wasser trinken.
- Auf persönliche Grenzen achten.
- Nur das Nötigste mitnehmen, auf Wertsachen achten und ausreichend Kleidung vorhalten.
- Falls Hilfe benötigt wird oder etwas unangenehm sein sollte, den Ordnungsdienst, die Jugendschutzbeauftragten oder andere Vertrauenspersonen vor Ort ansprechen.
Für Eltern: Begleiten statt verbieten
- Im Vorfeld mit den eigenen Kindern über Regeln, Risiken und verantwortungsvolles Verhalten sprechen.
- Klare Absprachen zu Zeiten, Treffpunkten und dem Heimweg treffen.
- Erreichbarkeit gibt Sicherheit: Sicherstellen, dass das Kind im Notfall Kontakt aufnehmen kann.
- Anrufe des Kindes in einem Notfall, als ein Zeichen von Vertrauen sehen. Eigene Erfahrungen zu sammeln gehört zum Erwachsen werden dazu. Dem Kind Vertrauen schenken und dabei dennoch aufmerksam und ansprechbar bleiben.
- Bei echten Sorgen bezüglich des Konsumverhaltens des Kindes, Unterstützung durch die Suchtberatungsstellen einholen.
Für Rückfragen:
Das Jugendamt im Kreis Germersheim (Jugendförderung/Jugendschutz) ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse: kreisjugendpflege@kreis-germersheim.de