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Städtebauförderung
Städtebauförderung
Im Rahmen der Städtebauförderung werden Maßnahmen von Gemeinden durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert. Anträge sind von den Verbandsgemeinden über die Kreisverwaltung - FB 31- an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu richten. Die Kreisverwaltung prüft die Anträge in fachlicher Hinsicht und holt zum Antrag eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme ein. Zusammen mit der kommunalaufsichtlichen und fachlichen Stellungnahme leitet die Kreisverwaltung dann den Antrag zur Entscheidung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weiter.