Medizinische Beratungen

Medizinische Beratungen

  

  • Tuberkulose

    Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz §6 eine meldepflichtige Erkrankung. Es soll die weitere Übertragung auf andere Menschen unterbunden werden, oder eine Tuberkuloseerkrankung frühzeitig erkannt werden. Deshalb nehmen wir frühzeitig zu den Erkrankten Kontakt auf, um alle notwendigen Schritte einzuleiten.

    Unsere Aufgaben:

    Wir beraten und betreuen Tuberkuloseerkrankte sowie deren Angehörige und unterstützen sie bei Problemen, insbesondere während der Behandlungszeit.

    Außerdem ermitteln wir Personen die zu Tuberkuloseerkrankten einen engen Kontakt hatten und beraten und untersuchen diese Kontaktpersonen.

    Wir informieren und beantworten Fragen über die Tuberkuloseerkrankung, die Ansteckungswege, die Erkennung und die Behandlung.

    Wir beobachten die Entwicklung und die Verbreitung der Tuberkulose in der Bevölkerung und geben regelmäßige Informationen an die Landesbehörde weiter.

  • HIV/AIDS, Hepatitis A, B, C, Syphilis

    Falls Sie besorgt über sexuell übertragbare Erkrankungen sind oder aber Informationen über diese Erkrankungen haben wollen, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt Germersheim wenden.

    Wir bieten als Beratungsstelle die Möglichkeit, sich völlig anonym (ohne Nennung des Namens oder anderer persönlicher Daten) über das Thema AIDS/HIV und/oder sexuell übertragbare Krankheiten beraten zu lassen. Falls Sie im Anschluss an die Beratung den Wunsch haben, bei sich selbst einen Test durchführen zu lassen, so können Sie dies ebenfalls anonym und kostenlos bei uns untersuchen lassen.

    Zu folgenden Erkrankungen ist eine Testung im Gesundheitsamt Germersheim möglich:

    HIV/AIDS, Hepatitis A, B, C, Syphilis.
    Die Testung und die Beratung sind kostenlos und anonym.

    Sprechstunde für AIDS/HIV und Geschlechtskrankheitenberatung:

    Jeden Dienstag von 13.30 bis 15.30 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
    Die Ergebnisse liegen nach ca. 7 Tagen im Gesundheitsamt vor und werden nur persönlich mitgeteilt, eine telefonische oder postalische Auskunft ist nicht möglich.

  • Betäubungsmittel

    Die Mitnahme von speziellen Medikamenten (z. B. Betäubungsmittel wie beispielsweise Schmerzmittel oder aber auch Medikamente zur Behandlung von Hyperaktivitätsstörung) auf Reisen in Schengen Länder unterliegen einer speziellen Regelung.

    Hier finden Sie alle Informationen zu Betäubungsmittel.