Veterinäramt Tierseuchen ✔

Tierseuchenbekämpfung

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema „Tierseuchen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch!

Bitte beachten Sie, dass der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, vor Beginn der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel diese Tierhaltung zu melden ist.

Hierzu ist der Name des Tierhalters, seine Anschrift, die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart, erforderlich:

Mit einer Pressemitteilung vom 12. August 2025 ruft das Veterinäramt im Landkreis Germersheim zu erhöhter Wachsamkeit unter Halterinnen und Haltern von Rindern auf. Hintergrund: im benachbarten Frankreich sind Fälle der hochansteckenden Viruserkrankung Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetaucht. Aktuelle Informationen, Fotos und Schulungsmaterialien zur Lumpy Skin Disease werden auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts, unter www.fli.de, vorgehalten.

Nachfolgend finden Sie Weiterleitungen zu den Unterthemen des Bereiches Tierseuchenbekämpfung:

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