Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest

Allgemeine Situation 

Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten ASP-Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die den ASP-Erreger enthielten.

In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien aus und wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt. In der Russischen Föderation treten seither kontinuierlich Fälle bei Haus- und Wildschweinen auf. Seit 2012 bis heute hat sich die ASP in der Ukraine (Haus- und Wildschweine), nach Weißrussland (Hausschweine in Kleinsthaltungen, Lage bei Wildschweinen unbekannt) und in die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Polen, Litauen, Lettland und Estland (Haus- und Wildschweine) sowie Tschechische Republik (Wildschweine) und Rumänien (Hausschweine) ausgebreitet. Ein Eintrag des ASP-Virus nach Sardinien im Jahre 1978 hat bis heute dort zu immer wiederkehrenden häufigen Ausbrüchen bei Haus- und Wildschweinen geführt.

In den genannten EU-Staaten wurde die Tierseuche im Jahr 2017 bei 3852 Wildscheinen festgestellt. Im Jahr 2018 gab es bereits 1028 ASP-Feststellungen bei Wildschweinen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort.

Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt. Am 31. Juli 2017 wurde ASP bei Hausschweinen erstmals auch in Rumänien festgestellt.
Am 13.09.2018 wurde in Belgien erstmals ca. 60 km von der deutschen Grenze entfernt in einem Wildschweinebestand ASP nachgewiesen.

Inzwischen hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) Deutschland erreicht, es wurden Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt.  

Das Risiko einer Verschleppung der ASP in andere Bundesländer ist hoch. In erster Linie ist damit zu rechnen, dass eine Verschleppung durch den Menschen über das Straßenverkehrsnetz schneller erfolgt als durch das Schwarzwild selbst. Erwähnt werden muss hier der illegale Tier- und Warenverkehr aber auch die schlichte Achtlosigkeit in der Entsorgung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Explizit von aus Schweinefleisch hergestellten Lebensmitteln, die oftmals als Reiseproviant mitgeführt werden und bei Überdruss oder keiner weiteren Verwendungsmöglichkeit achtlos auf Rastplätzen oder schon während der Fahrt aus dem Fenster in die Landschaft geworfen werden, geht ein enorm großes Risiko für eine Verschleppung aus. Deshalb müssen Lebensmittelabfälle in geschlossenen, für Wildschweine nicht zugänglichen Müllgefäßen entsorgt werden.

Die wirtschaftlichen Folgen des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen in Brandenburg werden derzeit in den Medien diskutiert und zeigen, dass der volkswirtschaftliche Schaden enorm und kaum abschätzbar ist.

  • Gefährlichkeit der Seuche  

    Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese oft tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist die ASP bisher noch nie aufgetreten.

    Bei Wildschweinen führt die Infektion zu schweren Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Mitunter treten auch Symptome wie Durchfall, Nasenblutungen, Desorientierung oder auch verringerte Fluchtbereitschaft auf. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter. Auch können chronisch erkrankte Wildschweine das Virus weitertragen.
    Die Seuche kann direkt von Tier zu Tier, über infizierte Speiseabfälle oder auch kontaminierte Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge übertragen werden. In der Umwelt ist das ASP-Virus sehr widerstandsfähig und in verendeten Wildschweinen aber auch Fleisch und Fleischerzeugnissen wie Räucher- und Pökelwaren hält es sich Wochen bis Monate.
    Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest existiert gegen ASP bisher kein Impfstoff.
    Die hohen Sterblichkeitsraten bedingen zahlreiche infektiöse Tierkadaver, an denen sich wiederum gesunde Wildschweine anstecken. Auswertungen in den betroffenen EU-Staaten haben gezeigt, dass sich die Seuche trotz der hohen Sterberate nicht "tot läuft", sondern dazu neigt sich dauerhaft in Gebieten "einzunisten" und von dort auszubreiten. Dies liegt vor allem an der anhaltenden Infektiosität des Materials (verseuchte Erde, Knochen, etc.), auch nach dem Versterben der Tiere.

  • Vorbeugende Bekämpfung 

    Um einen möglichen Seuchenherd in Deutschland frühzeitig zu erkennen und eindämmen zu können, ist das zentrale Instrument der ASP-Bekämpfung die Früherkennung. Es ist daher unbedingt erforderlich, Fallwild und krank erlegte Stücke jeglicher Gewichtsklassen zu beproben und diese Proben an das Landesuntersuchungsamt zu senden. Diese Tierkategorien werden automatisch auf Schweinepest und ASP untersucht. Weiterhin bleibt es im gesamten Gebiet bei der Schweinepestuntersuchung aller gesund erlegten Wildschweine bis zu einem Gewicht von 30 kg (aufgebrochen).
    Die bereits bisher für Jagdausübungsberechtigte geltende rechtliche Verpflichtung zur Probenahme gem. tierseuchenrechtlicher Anordnung bleibt bestehen. Anordnung des LUA: Monitoring auf KSP u. ASP

    Da das Risiko einer Verschleppung der ASP nach Deutschland und zwar in erster Linie durch illegale Entsorgung und Verbringung von kontaminiertem Material mittlerweile als hoch bewertet wird, sind alle aufgefordert gewisse Verhaltensregeln zu beachten. Als Verschleppungsmaterial kommen in erster Linie infiziertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse in Frage, die z. B. über das Fernstraßennetz als Reiseproviant nach Deutschland verbracht und dessen Reste außerhalb von Müllgefäßen entsorgt und anschließend von Wildschweinen aufgenommen werden.

    Wir bitten daher darum alle Speisreste nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen zu entsorgen. Bei Jagdreisen in betroffene Gebiete ist höchste Vorsicht geboten. Sämtliche Gegenstände, die bei der Jagd genutzt wurden (zum Beispiel Gummistiefel, Wildwannen, Messer, Fahrzeuge), müssen gereinigt und desinfiziert werden.

    Zuletzt sollten Spaziergänger, sofern Sie ein totes Wildschwein sehen, dies der örtlichen Polizei melden, welche dann die Veterinärbehörde entsprechend informiert.

    Weitere Infos finden Sie hier:

    speziell für Jäger: Broschüre des BMEL: Vorsicht bei Jagdreisen
    speziell für Schweinehaltter: Broschüre des BMEL: Schutz vor Tierseuchen – Was Landwirte tun können

  • Probenahme durch Jäger

    Ab sofort ist eine Übersendung von Milzstücken nicht mehr notwendig. Einsendungen von Blutproben sind ausreichend. Ausnahme: Gelingt es bei einem Tierkörper nicht mehr Blut zu gewinnen, sind wahlweise ein Stück Milz, Tonsille (Rachenmandel), Lymphknoten oder der gesamte Tierkörper die geeigneten Alternativproben.

    Entsprechende Probenahmeröhrchen (mit Verpackungssets) können vom FB43 der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung gestellt werden. Sollten Röhrchen benötigt werden bitten wir um kurze telefonische Anfrage (07274-53 448) bzw. Anfrage per Mail (veterinaeramt@kreis-germersheim.de), damit eine entsprechende Menge vorhanden ist und bereit gestellt werden kann.

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

    Links zu den aktuellen Probenbegleitscheinen:

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

    Wir weisen nochmals auf die Wichtigkeit des korrekten und ausführlichen Ausfüllens der Probenbegleitscheine hin. Bei positivem Befund ist eine möglichst genaue Angabe des Erlege- oder Fundortes von aller größter Wichtigkeit.