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Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Rinder und Schafe. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne oder nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (z.B. Lamas oder Alpakas) und Wildwiederkäuer sind ebenfalls empfänglich. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich nicht anstecken.
Im August 2006 wurde BTV-8 erstmals in Deutschland festgestellt. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands und auch in Rheinland-Pfalz aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Seit November 2009 wurde in Deutschland kein Ausbruch mehr festgestellt. Der letzte Nachweis der Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz war im Mai 2009 im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Meldepflicht für alle Nutztierarten
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Germersheim informiert: Aufgrund des Auftretens der Blauzungen-Erkrankung bei Rindern im Landkreis Rastatt wird ausdrücklich auf die grundsätzliche Meldepflicht gemäß Viehverkehrsverordnung hingewiesen, darunter fallen besonders alle Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild bis hin zu Lamas und kamelartigen oder sonstigen Wiederkäuern. Tierhalter werden gebeten dafür den Vordruck „Meldung von Tieren“, der auf der Internetseite der Kreisverwaltung Germersheim eingestellt ist zu benutzen.
Unabhängig von der dringenden Notwendigkeit alle Wiederkäuer zu melden, weist das Veterinäramt auf die Meldepflicht auch aller anderen Nutztierarten hin (z.B. Geflügel, Pferde, etc.).
Darüber hinaus muss jede Tierhaltung auch dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald der gleichen Kommunalbehörde gemeldet, sowie eine Unternehmensnummer bei gleicher Stelle beantragt werden. Dazu gibt es den Vordruck „Antrag auf Erteilung einer Unternehmensnummer“.
Die Vordrucke zur „Meldung von Tieren“, „Anmeldung von Einhufern“ und „Antrag auf Erteilung einer Unternehmensnummer“ finden Tierhalter hier.
Vordrucke und Merkblätter
- MERKBLATT BTV-8: Regelungen zum Verbringen von empfänglichen Tierarten aus Betrieben in Rheinland-Pfalz
- Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbingen von Schaffen und Ziegen
- Tierhaltereklärung - als Voraussetzung zum Verbringen von Zucht-/Nutztieren, Schlachttieren
- Tierhalterklärung - als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von SCHLACHTTIEREN (Rindern, Schafen und/oder Ziegen) aus dem gemaßregelten Gebiet in freie Gebiete
- Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern in einem Alter von bis zu 90 Tagen
Alle Informationen und weiterführende Links finden Sie gebündelt auf der Seite des Landesuntersuchungsamt oder direkt im Lexikon des LUA (direkter Verweis auf die Blauzungenkrankheit).
- Downloadverzeichnis des LUA
- Karte Sperrgebiet - Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland
- Karte Sperrgebiet - Rheinland-Pfalz
- Homepage des Landesbauernverband in Baden Württemberg
- Steckbrief Blauzungenkrankheit
- Information des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Aktuelle Risikobewertung zur Blauzungenkrankheit: Friedrich-Loeffler-Institut (Stand September 2023)
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