Auf dem Vormarsch: Vogelgrippe H5N1

Vogelgrippe H5N1

Vogelgrippe, Bild eines fliegenden Vogel- Schwarms


Wie können Geflügelhalter ihre Biosicherheit erhöhen? Hier finden Sie Biosicherheitshinweise für die Geflügelhaltung

Die Veterinärverwaltung der Kreisverwaltung Germersheim rät zu erhöhter Wachsamkeit. Es gilt die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten. Dies gilt besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:

  1. Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar. 
  2. Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe. 
  3. Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls/Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe. 
  4. Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. 
  5. Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
  6. Tränken Sie ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken. 
  7. Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. 
  8. Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
  9. Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch. 


Außerdem bittet die Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten

  • Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung Germersheim anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
  • Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen. 
  • Auffälliges Verhalten und Todfunde bei Wildvögeln sollten dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden.

Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:


Merkblatt für Privathaushalte im Landkreis Germersheim

Verhalten beim Auffinden toter Vögel im Zusammenhang mit der Aviären Influenza (Geflügelpest):

Die Vogelgrippe ist nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragbar. In Einzelfällen bei massivem Kontakt mit infizierten Tieren / Kadavern ist ein Übersprung möglich.

Im Zusammenhang mit der Aviären Influenza ist wie folgt vorzugehen:

  • Zunächst ist die Vogelart zu bestimmen. 
  1.  Folgende Vogelarten sind unkritisch: Singvögel, Tauben, Halsbandsittiche 
  2.  Folgende Vogelarten sind kritisch: Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wassergeflügel, Kraniche, Störche, Reiher, Greifvögel, Haushühner
  • Handlungsinformation beim Auffinden von Kadavern:
  1. Vogelkadaver aus der Gruppe unkritisch (solange nicht an einer Stelle mehr als fünf Kadaver gefunden werden) können in einem Plastikbeutel verpackt, im Hausmüll entsorgt werden. Bei der Entsorgung sollten Handschuhe getragen werden.
  2. Anschließend Hände waschen und desinfizieren.
  3. Während dem Vorgang nicht essen und trinken.

Beim Auffinden von Tierkadavern aus der kritischen Vogelart oder einer Kadavergruppe von mehr als fünf toten unkritischen Vogelarten ist die örtliche Polizei, das Veterinäramt oder die Feuerwehr zu kontaktieren.

  • Veterinäramt: Tel. 07274-53410
  • Zuständiges Ordnungsamt
  • Zuständige Polizei


Aktuelle Meldungen

28. November 2025: Pressemitteilung zur Verlängerung der Aufstallungspflicht bis 15. Dezember

28. November 2025: Verlängerung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung

11. November 2025: Tierseuchenverbund Rheinpfalz informiert: Geflügel muss ab Mittwoch, 12. November, aufgestallt werden – Gilt für gewerbliche und Hobbyhaltung

11. November 2025: 1. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Germersheim vom 11.11.2025 zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest)

30. Oktober 2025: Vogelgrippe auch im Kreis SÜW bestätigt 

28. Oktober 2025: Verdachtsfall Typ H5N1 im Landkreis Südliche Weinstraße vom Tierseuchenverbund bestätigt

Auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie aktuelle, tiefergehende Informationen zur Geflügelpest.