Auf dem Vormarsch: Vogelgrippe H5N1

Vogelgrippe H5N1

Vogelgrippe, Bild eines fliegenden Vogel- Schwarms


Wie können Geflügelhalter ihre Biosicherheit erhöhen? Hier finden Sie Biosicherheitshinweise für die Geflügelhaltung

Die Veterinärverwaltung der Kreisverwaltung Germersheim rät zu erhöhter Wachsamkeit. Es gilt die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten. Dies gilt besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:

  1. Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar. 
  2. Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe. 
  3. Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls/Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe. 
  4. Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. 
  5. Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
  6. Tränken Sie ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken. 
  7. Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. 
  8. Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
  9. Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch. 

Außerdem bittet die Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten:

  • Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung Germersheim anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
  • Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen. 
  • Auffälliges Verhalten und Todfunde bei Wildvögeln sollten dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden.

Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:

Aktuelle Meldungen

28. Oktober 2025: Verdachtsfall Typ H5N1 im Landkreis Südliche Weinstraße vom Tierseuchenverbund bestätigt

Auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie aktuelle, tiefergehende Informationen zur Geflügelpest.