Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) sind insbesondere die wirtschaftliche und verwaltungstechnische Abwicklung folgender Leistungen der Jugendhilfe im ambulanten, teilstationären und vollstationären Rahmen. Dazu gehören:

  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere von Beratungsstellen
  • Hilfen zur Erziehung und ergänzender Leistungen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Eingliederungshilfe) und ergänzende Leistungen
  • Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung

Des weiteren werden sog. andere Aufgaben der Jugendhilfe wirtschaftlich und verwaltungstechnisch abgewickelt:

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Maßnahmen aufgrund der Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
  • Kostenheranziehung und Überleitung von Ansprüchen

    Bei Leistungen, bei denen das Jugendamt auch für den Lebensunterhalt der Kinder oder Jugendlichen aufkommt (Pflegestellen, Heimerziehung), wird ein so genannter Kostenbeitrag von den Eltern sowie in Teilen auch von den Kindern und Jugendlichen (Unterhaltspflichtigen bzw. der Hilfeempfänger) erhoben. Dies gilt auch für teilstationäre Leistungen (z.B. Tagesgruppen). Wir beraten Sie gerne über Umfang und Höhe der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe.