- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Eingliederungshilfe Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Fotoprojekt Demokratie
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Landkreis
Wohngeld
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein vom Bund und Land jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie z.B. Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für den Mieter von selbst genutztem Wohnraum
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum
- bei nicht nur vorübergehender Aufnahme in einem Pflegeheim
Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von
- der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen für Miete bzw. Belastung können nicht berücksichtigt werden. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt.
Warum dauert mein Wohngeldantrag so lange?
Ein Blick hinter die Kulissen der Wohngeldstelle
Immer mehr Menschen beantragen Wohngeld. Der staatliche Zuschuss hilft den Anspruchsberechtigten, ihre Wohnkosten zu tragen . In der Wohngeldstelle erreichen uns viele Nachfragen Wir möchten mit diesem Artikel offen und verständlich erklären, warum es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann – und wie Sie selbst helfen können, den Prozess zu beschleunigen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Wohngeldanträge mehrere Monate dauern kann.
Viele Gründe – eine Ursache: hohe Arbeitsbelastung
- Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und halten die Bearbeitung auf.
- Verzögerte Rückmeldungen bei Nachforderungen bremsen den Vorgang zusätzlich.
- Vom Gesetz vorgegebene Datenabgleiche mit anderen Behörden können weitere Prüfungen notwendig machen.
- Komplexe Lebenslagen wie Selbstständigkeit, Miteigentum oder Mietverhältnisse mit Angehörigen erfordern detailliertere Prüfungen.
- Rückfragen zum Bearbeitungsstand, sei es telefonisch oder durch unangekündigte Vorsprachen, unterbrechen unsere laufende Arbeit – und verlangsamen die Bearbeitung aller Anträge. Aktuell kann die Bearbeitung der Anträge mehrere Monate betragen.
- Technische Updates im Fachverfahren können kurzfristig zu Verzögerungen führen, sind aber nötig, um gesetzlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Was Sie tun können, um zu helfen
Um das Verfahren effizient zu gestalten, können Sie uns unterstützen:
- Reichen Sie alle Unterlagen vollständig mit dem Antrag ein. Je vollständiger der Antrag, desto schneller die Bearbeitung.
- Vermeiden Sie wiederholte Rückfragen, insbesondere zur Notwendigkeit einzelner Unterlagen oder zum Bearbeitungsstand – diese kosten Zeit, die wir für die zügige Bearbeitung Ihres Antrages in Ihrem Sinne brauchen.
- Reagieren Sie zügig auf Nachforderungen. Das spart Zeit für alle Beteiligten.
- Vereinbaren Sie bitte, wenn möglich, Termine vorab online – das gilt für persönliche Vorsprachen ebenso wie für telefonische Rückfragen. Der direkte Weg zu Ihrem Sachbearbeiter führt über unsere Homepage. Dort finden Sie freigegebene Termine, die einfach online gebucht werden können.
- Beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich von 13:30 bis 16 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 18 Uhr.
- Reichen Sie Ihre Unterlagen vorzugsweise digital per E-Mail ein und im PDF-Format.
- Nutzen Sie andernfalls die Briefkästen am Gebäude Bismarckstraße oder auch am Hauptgebäude Luitpoldplatz.
Zum Schluss:
- Haben Sie Verständnis für unsere Mitarbeitenden: Sie arbeiten engagiert, sorgfältig äußerst pflichtbewusst.
- Online-Wohngeldrechner sind nur Orientierungshilfen. Sie geben keine Garantie auf Anspruch oder Höhe – die Berechnung ist komplexer, als es oft scheint.
- Wohngeld ist ein Zuschuss zum Wohnen – keine Existenzsicherung. Wenn Ihre Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sind, können Sie Leistungen beim Jobcenter oder dem Sozialamt beantragen.
Wir wissen, dass Sie auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind – und wir nehmen Ihre Anliegen sehr ernst. Bitte helfen Sie uns, Sie und alle anderen Antragstellenden möglichst schnell unterstützen zu können.
Ihre Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Germersheim
Hier können Sie Ihre Anträge direkt online stellen:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Formulare/Verfahren gefunden.
Hier können Sie die Anträge als PDF-Datei zum Ausfüllen herunterladen
Der Antrag auf Wohngeld ist bei der Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung oder der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt-/ Verbandsgemeindeverwaltung mit den entsprechenden Antragsvordrucken und den erforderlichen Nachweisen einzureichen.
Hinweise zum Online-Antrag:
Bitte fügen Sie zusätzliche Unterlagen unbedingt hinzu
Unter „Antragssteller/in“ > „Einnahmen“:
- Kontoauszug Kindergeld & ggf. Kinderzuschlag
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, ALG I-Bescheid) oder eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt
- Schulbescheinigung bei Kindern Ü15
Bei Mietzuschuss:
unter „Ihre Wohnung“ > „Mietzuschuss/Mietminderung“:
- letzten 3 Kontoauszüge mit Mietabbuchung
Bei Lastenzuschuss:
Unter „Antragssteller/in“ > „Einnahmen“:
- Grundsteuerbescheid
- Jahresauszug mit Zins- und Tilgungsraten
- Darlehensverträge
Hinweise zur Darstellung: (Für eine vergrößerte Ansicht Bilder einzeln anklicken)
