BAföG & AFBG

BAföG - AFBG (Aufstiegsbafög – ehemals Meisterbafög)

Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Bewilligung von finanzieller Unterstützung in Form von BAföG (Ausbildungsförderung) (für Schülerinnen und Schüler) sowie von AFBG (Aufstiegsbafög – ehemals Meisterbafög), für berufliche Fortbildungen 

Studenten-BAföG ist in der Regel bei dem Studentenwerk der jeweiligen Universität zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf:www.studentenwerke.de