Gleichstellung

Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für alle Frauen und Männer ein, damit in allen Lebensbereichen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot für alle erfüllt wird. (Art.3, Absatz 2 Grundgesetz).

Sie ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

Ziel der Gleichstellungsbeauftragten:

  • Benachteiligung von Frauen weiter abzubauen und damit die Chancengleichheit zu fördern

Beratung

Sie brauchen Hilfe und/oder wissen nicht an wen Sie sich wenden können? Dann melden Sie sich bei mir! Wir suchen gemeinsam nach Lösungen.

Meine Sprechstunde ist mittwochs zwischen 9 und 11 Uhr.

  • Aufgaben

    • Ansprechpartnerin für Frauen in Not, z.B. die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.
    • Beratung bei Fragen der Neuorientierung im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder beruflicher Integration
    • Förderung der Gleichstellung von Frauen im Landkreis und im öffentlichen Dienst, sowie des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft hinsichtlich der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
    • Durchführung von Maßnahmen/ Informationsveranstaltungen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation
    • Zusammenarbeit und Austausch mit Frauengruppen, -initiativen, und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen
    • Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung im Landkreis
    • Hilfe bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in der Verwaltung