Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung

Für Kinder ist es wichtig, möglichst frühzeitig Gelegenheit zu haben, sich zu bilden und dabei Anregung und Unterstützung zu erhalten. Eine Kindertagesstätte hält vielfältige Anregungen bereit, sodass das Zusammenleben in einer Gruppe für Kinder zu einem Gewinn für ihre Entwicklung werden kann. Durch einen Bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Kinder des Landkreises Germersheim stehen Eltern vielfältige Betreuungsangebote zur Verfügung. 

Welche Kindertagesstätte kommt für unser Kind in Frage? Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Kindertagesstätten im Landkreis Germersheim:

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine zentrale Bewerbung bzw. Vergabe von Plätzen im Kreis Germersheim. Melden Sie sich bitte direkt in der jeweiligen Einrichtung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Aufnahme.

  • Aufgaben des Jugendamtes

    Das KiTa-Team im Jugendamt ist zuständig für alle Themen rund um die Kindertagesbetreuung.

    Dazu gehören u.a.:

    • Die KiTa-Bedarfsplanung (welche KiTa hat wie viele Plätze, bzw. welche Kommune braucht wie viele Plätze)
    • Die Abrechnung von Personalkosten der KiTas sowie der Kindertagespflegepersonen
    • Die Bewilligung von Geldern aus dem Sozialraumbudget
    • Die Fachberatung von kommunalen KiTas (konfessionelle KiTas haben wiederum eigene Fachberatungen)
    • Die Fachberatung von Kindertagespflegepersonen
    • Erteilung der Pflegeerlaubnisse
    • Die Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen im Rahmen von Seminaren
    • Die wirtschaftliche und verwaltungstechnische Abwicklung der Kita-Investitionsförderung
    • Die wirtschaftliche und verwaltungstechnische Abwicklung der Übernahme von Elternbeiträgen im Kitabereich (sog. „Härtefälle“)
    • Die wirtschaftliche und verwaltungstechnische Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagespflege 
  • Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter)

    Kindertagespflege kann für Eltern mit Kindern von 0 bis 14 Jahren ein ersetzendes oder ergänzendes Angebot zu Kinderkrippe, Kindergarten oder Schülerhort sein.

    Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder auch im Haushalt der Eltern statt. In einer Kindertagespflegestelle sollen Kinder nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand betreut und gefördert werden. Es gelten die Richtlinien der Kindertagesstätten zur Förderung, Bildung und Betreuung auch für die Kindertagespflege.

    Kindertagespflege bietet:

    • flexible Betreuungszeiten,
    • individuelle Betreuung,
    • familiäre Atmosphäre.

    Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, können die Kostenübernahme beim Kreisjugendamt Germersheim beantragen. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen.

    Information und Beratung        

    Unsere Fachberatung berät und informiert Eltern und Kindertagespflegepersonen zum Ablauf, der Vermittlung, der Betreuung und ggf. den Elternbeiträgen in der Kindertagespflege

    Sie erhalten von uns Vorlagen sowie weitere Informationen (bspw. einen Betreuungsvertrag, Vollmachten, Antrag auf finanzielle Förderung)

    Gerne unterstützen wir Sie in der Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson.

    Vermittlung & Betreuungsvertrag

    Gerne senden wir interessierten Eltern die Kontaktdaten der am jeweiligen Wohnort tätigen Kindertagespflegepersonen. Einen Betreuungsvertrag schließen die Eltern dann direkt mit der Kindertagespflegeperson ab.

  • Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

    Sie haben Interesse daran, selbst als  Kindertagespflegeperson tätig zu werden? Für eine unverbindliche Beratung und weitere Informationen melden Sie sich gerne bei der zuständigen Fachberatung für Kindertagespflege. Wir beraten Sie gerne!

  • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Ein Kooperationsmodell der Jugendämter der Stadt Landau, des Kreises Südliche Weinstraße, des Kreises Germersheim, der Stadt Neustadt mit dem Haus der Familie Landau.

    Die Kindertagespflege ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Vom Tun der Tagespflegeperson hängt es ab, ob die Kinder sich wohlfühlen und welche Erfahrungen sie machen. Es bedarf daher einer Qualifizierung, wenn sie den vielfältigen Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gerecht werden wollen.

    Unsere Qualifizierung gibt den Tagespflegepersonen eine fundierte Grundausstattung an die Hand, um dem Förderauftrag der Tagespflege gerecht werden zu können.

    Für Personen, die schon in der Arbeit stehen, bietet der Kurs die Möglichkeit, ihre Arbeit zu reflektieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

    Die Seminare bieten Fachwissen u. a. in den Bereichen Beziehung zu den Kindern, Kommunikation und Elterngespräche, Arbeitsfeld der Tagespflege, Betreuungsvertrag, Spiele und vieles mehr.

    Inhaltliche Grundlagen sind das vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelte „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) vom Juli 2015 und die vom DJI erarbeiteten Module zur Entwicklung in der Kindertagespflege. Die Kurse werden bezuschusst vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz.

    Die Kurse umfassen

    • 160 Unterrichtseinheiten tätigkeitsvorbereitender Grundqualifizierung
    • 50 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitender Grundqualifizierung
    • 40 Stunden Praktikum

    Der nächste Qualifizierungskurs beginnt am Dienstag, 12.09.2023

    Kurszeiten: 18:30 – 21:30 Uhr

    Kursort: Ev. Familienbildungsstätte Haus der Familie, Kronstraße 40, 76829 Landau 

    Kosten: € 210,–    

    Eine anteilige Rückerstattung über die Jugendämter ist möglich.

    Für weitere Fragen oder eine allgemeine Beratung melden Sie sich gerne bei Katja von der Au im Jugendamt Germersheim.

    Die Anmeldung zum Kurs selbst erfolgt im Haus der Familie Landau (sonja.huber@evkirchepfalz.de,  Tel. 0 63 41 / 98 58 11)

  • Elternbeiträge

    Für folgende Einrichtungen wird derzeit ein Elternbeitrag erhoben:

    • Kinderkrippen für Kinder unter 3 Jahren
    • Kindertagesstätten für Kinder unter 2 Jahren
    • Betreuung in Schülerhorten (für Schulkinder)

    Die Elternbeiträge errechnen sich proportional und sind einkommensabhängig. Für die Ermittlung des maßgeblichen Einkommens gelten die Regelungen des Landkreises Germersheim über die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für Kinderkrippen und -horte in der jeweils gültigen Fassung.

  • Dokumente & Anträge

    Hier finden Sie die aktuellen Antrags-Formulare sowie die aktuelle Elterninformation:

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