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Förderanträge bis 27. Juni 2025 einreichen
Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 27. Juni 2025 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus einreichen, darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin. Die Anträge sind in Papierform einzureichen. Eine Antragstellung über LEA (Landwirtschaftlicher elektronischer Antrag) ist nicht möglich. Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, am Vertragsnaturschutz oder am Ökolandbau werden Betriebe gefördert, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen.
Förderanträge können für folgende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
- Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes im Unternehmen
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vertragsnaturschutz Grünland
- Vertragsnaturschutz Kennarten
- Vertragsnaturschutz Acker
- Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
- Vertragsnaturschutz Streuobst
- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
Für die verschiedenen Programmteile der Agrar- und Klimamaßnahmen wird ein Plafond festgelegt, um die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zu überzeichnen. Sollten die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten, greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.
Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.
Fachliche Fragen zu den Programmteilen können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis, sowie mit der Kreisverwaltung Germersheim, Frau Heid, telefonisch unter 07274/53-257 oder per E-Mail an p.heid@kreis-germersheim.de, geklärt werden.
Antragsunterlagen, Grundsätze und Prämienübersichten sind auf der Internetseite abrufbar.