Ausländer und Integration (Ausländeramt)

Ausländer und Integration (Ausländeramt)

Die Ausländerbehörde kümmert sich um alle Anliegen, die mit dem Aufenthalt von Ausländern in Deutschland zu tun haben. Für Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungsbehörde zuständig. Die passenden Ansprechpartner für beide Bereiche finden Sie in der linken Spalte dieser Seite.

Sie können die Ausländerbehörde zu folgenden Zeiten telefonisch erreichen:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

Hinweis (Stand Oktober 2025)
Für Menschen, die aus der Ukraine kommen und Schutz in Deutschland gefunden haben oder suchen gilt: Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist keine Antragstellung notwendig


Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Bitte senden Sie Ihr Anliegen möglichst per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die Bearbeitung weiter verzögern können.


Themenübersicht Ausländer & Integration


FAQ (häufig gestellte Fragen)

  • 1. In welchem Format sollen die Unterlagen gesendet werden?

    Bitte senden Sie die Unterlagen ausschließlich per PDF, alternativ können Sie die Unterlagen per Post einreichen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht als Bild.

  • 2. Wie bekomme ich meine Karte/elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)?

    Ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wird auf dem Postweg übersandt. Sie erhalten automatisch ein Schreiben mit dem Logo der Kreisverwaltung Germersheim in dem Sie zur Rückgabe von Unterlagen aufgefordert werden. Bitte warten Sie dieses Schreiben ab. Der Erhalt des PIN–Briefes bedeutet nicht, dass die Aufenthaltskarte sich bereits bei der Ausländerbehörde befindet. Nach Erhalt aller geforderten Unterlagen im Original wird Ihr neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) per Postzustellungsurkunde an Ihre Meldeadresse verschickt.

  • 3. Warum wurde mein Antrag noch nicht bearbeitet?

    Die eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet. Aufgrund vieler verschiedener Faktoren, z.B. des hohen Aufkommens an Anträgen, durch Gesetzesänderungen und Mitwirkungspflichten unterschiedlicher Stellen, kann die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen.

  • 4. Wie kann ich meine Fiktionsbescheinigung verlängern?

    a) Wie kann ich meine Fiktionsbescheinigung verlängern?

    Bitte reichen Sie die Fiktionsbescheinigung zur Verlängerung zwei Wochen vor Ablauf im Original ein. (Die Einreichung kann per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Ausländerbehörde im 3. Obergeschoss erfolgen.) Nach Erhalt wird die Fiktionsbescheinigung verlängert und Ihnen per Post zugesandt.     

     b) Kann ich die Fiktionsbescheinigung vorzeitig verlängern?

    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fiktionsbescheinigung auch vorzeitig zur Verlängerung einzureichen. Hierfür sind eine schriftliche Begründung sowie ein entsprechender Nachweis erforderlich (z.B. Flugticket, Hotelbuchung, Nachweis vom Arbeitgeber).

    c) Wie verhalte ich mich, wenn mein Reisepass erneuert wurde und die Fiktionsbescheinigung aktualisiert werden muss?

    Die Kopie des neuen Reisepasses und die aktuelle Fiktionsbescheinigung (in Original) muss bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Nach Erhalt wird die Fiktionsbescheinigung neu ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt.            

    d) Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

    Mit einem gültigen Reisepass, einem abgelaufenen Aufenthaltstitel sowie einer gültigen Fiktionsbescheinigung ist zum Verreisen innerhalb des Schengen-Raums und der direkte Flug ins Heimatland ohne weiteres möglich. Während der Reise sind alle genannten Dokumente mitzuführen. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums wenden sie sich mit Ihren Unterlagen an die zuständige Auslandsvertretung des Ziellandes. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung zum Zeitpunkt der Wiedereinreise nach Deutschland.

  • 5. Wie kann ich die Erteilung/Verlängerung meines Aufenthaltstitels beantragen?

    Bitte stellen Sie für jede Person einen separaten Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Niederlassungserlaubnis. Nutzen Sie hierfür eine der folgenden Möglichkeiten:

    • Online Antrag über unsere Internetseite
    • Versand eines Antragsformulars per Post, per E-Mail in einer PDF-Datei oder Einwurf des Antrags in den Briefkasten der Ausländerbehörde im 3. OG.  

    Den Antrag finden Sie auf unserer Internetseite www.kreis-germersheim.de in der Rubrik „Anträge“: Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – einer Niederlassungserlaubnis

    Die für die Erteilung/ Verlängerung der Aufenthaltstitel erforderlichen Unterlagen werden zu gegebener Zeit im Rahmen eines Termins angefordert.

  • 6. Wie verhalte ich mich bei Verlust meiner Aufenthaltskarte?

    Bitte kontaktieren Sie per E-Mail oder telefonisch die Ausländerbehörde und vereinbaren einen Termin zur Erstellung einer  Verlustanzeige und Beantragung einer neuen Aufenthaltskarte. Bei Diebstahl Ihrer Aufenthaltskarte melden Sie sich bei der Polizei und erstatten Anzeige. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Beantragung einer neuen Aufenthaltskarte.