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Aufstallungspflicht
Geflügelpest: Aufstallungspflicht bis zunächst 31. Dezember verlängert
Der Landkreis Germersheim hat seine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die aviäre Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest, erneut verlängert. Gemäß dieser wird die seit 12. November geltende sogenannte Aufstallungspflicht von Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln empfänglicher Arten (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) bis zunächst 31. Dezember 2025 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist möglich.
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.
Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und Tauben zum Kauf oder zur Schau gestellt werden, bis auf weiteres untersagt.
Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Weitere Informationen unter www.kreis-germersheim.de/amtsblätter