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Bis zum 15. Mai 2026
Antragsverfahren Agrarförderung 2026 gestartet
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 15. Mai 2026 Anträge zur Agrarförderung 2026 für die Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.
Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Agrarförderung 2026 werden die landwirtschaftlichen Betriebe nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert. Zur Antragstellung wird der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) genutzt. Der vollständige Antrag für das diesjährige Antragsverfahren ist bis spätestens 15. Mai 2026 in LEA abzusenden. Zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragssteller stehen Informationen und Hilfsmaterialen auf der LEA-Startseite sowie innerhalb des Antrags zur Verfügung.
Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die in den Vorjahren einen Antrag auf Agrarförderung in LEA gestellt haben, können ihren diesjährigen Antrag mit den ihnen bekannten Zugangsdaten über LEA bearbeiten und abgeben. Neue Antragstellerinnen und Antragsteller, können bei der Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen.
Dienstleister haben die Möglichkeit sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können.
LEA ist für Antragsteller erreichbar unter lea.rlp.de, für Dienstleister unter lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl.
Informationen zu Regelungen und Antragsverfahren gibt es unter www.add.rlp.de, www.eantrag.rlp.de/LEA oder www.agrarumwelt.rlp.de.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar