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Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
- menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben
Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Denkmalschutzbehörden.
Voraussetzungen
- Jeder Eingriff in den Boden mit dem Ziel archäologische Forschung zu betreiben, braucht eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Fachbehörde.
- Diese wird nicht für das bloße Aufsuchen und Aufsammeln von Funden erteilt, sondern ist Einzelfall abhängig für wissenschaftliche Forschungszwecken.
- Als Antragsteller müssen Sie die archäologischen Methodenvielfalt beherrschen und nachweisen können. Dies gilt auch für Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind nachfolgende Informationen beizufügen:
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Arbeit der Berufsarchäologen in Erfüllung ihrer gesetzlich bestimmten Forschungs- und Rettungsarbeit können Bürger ehrenamtlich mitwirken, sofern sie bereit sind, intensiv die archäologische Methodik zu erlernen und in der Handhabung Sicherheit zu erwerben.
Typisierung
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