Bauantrag - Baugenehmigung

Bauantrag - Baugenehmigung

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 LBauO bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62 (genehmigungsfreie Vorhaben), 67 (Freistellungsverfahren) und 84 (der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben) nichts anderes bestimmt ist.


Aktuelle Pressemitteilungen:

1. Juni 2026: Kreisverwaltung startet umfassende Digitalisierung des Bauarchivs

17. März 2026: Bauabteilung will papierlos werden

Hier finden Sie eine Pressemitteilung zum Start des Angebots für den digitalen Bauantrag.


Neben dem digitalen Antragsformular sind folgende Unterlagen entsprechend der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) vollständig im Dateiformat PDF/A  hochzuladen:

  • Lageplan (Architektenlageplan) mit Vermaßung der baulichen Anlagen in Bezug zu den Grundstücksgrenzen
  • Auszug aus den Geobasisinformationen (amtlicher Lageplan)
  • Bei Außenbereichsvorhaben: Auszug aus der topographischen Karte (TK) 1:25000
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Rohbaumaße der Türen, Fenstern und sonstigen Öffnungen sind in den Bauzeichnungen anzugeben
  • Darstellung der Entwässerung
  • Zeichnerischer und rechnerischer Nachweis der Abstandsflächen und der Kfz-Stellplätze
  • Baubeschreibung Gebäude *
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Baubeschreibung Feuerungsanlage mit Unterschrift des Bezirksschornsteinfegermeisters *
  • Statistischer Erhebungsbogen

Folgende Berechnungen mit Darlegung des Rechenweges:

  • Umbauter Raum (DIN277)
  • Nutz- (DIN277) /Wohnflächenberechnung (WoFlV)
  • Baukosten
  • Grund- und Geschoßflächenzahl (GRZ / GFZ)

* Im vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO nicht erforderlich

Hinweise:

  • Baurechtliche Vordrucke können hier heruntergeladen werden.
  • Der Erhebungsbogen für Statistik finden Sie hier .
  • Als bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser dürfen nur solche Personen auftreten, welche in einer von der Architektenkammer bzw. der Ingenieurskammer geführten Liste stehen.
  • Wenn von gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden soll, ist ein begründeter Abweichungsantrag vorzulegen.


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Übersicht der Baubezirke (Stand: 1. Juli 2025). Ein Klick vergrößert die Ansicht: