Baukontrolle und Bauüberwachung

Baukontrolle und Bauüberwachung

Baukontrollbezirk I

Stadt Germersheim

  • Stadt Wörth am Rhein
  • Verbandsgemeinde Bellheim
  • Verbandsgemeinde Jockgrim

Baukontrollbezirk II

  • Verbandsgemeinde Lingenfeld
  • Verbandsgemeinde Rülzheim
  • Verbandsgemeinde Kandel
  • Verbandgemeinde Hagenbach
  • Benötigte Unterlagen  

    Baubeginnsanzeige

    Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.

    Rohbauvollendungsanzeige

    Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.

    Bauvollendungsanzeige

    Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.

    Standsicherheitsnachweis, Ernergiebedarfsausweis, Schallschutznachweis, Bescheinigung Brandschutz

    Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.
    Ist der Standsicherheitsnachweis prüfpflichtig, ist er so rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen, dass eine Prüfung beauftragt und durchgeführt werden kann.

    Geltungsdauer der Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen, oder die Ausführung 4 Jahre unterbrochen und kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.