- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort und Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Landkreis
Anlagen im Schutzbereich von Deichanlagen
Anlagen im Schutzbereich von Deichanlagen
Zur Sicherung und Erhaltung der zum Schutz der Rheinniederung errichteten Deiche wurde am 08.10.71 von der ehemaligen Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz die sogenannte Rheindeichordnung erlassen.
Danach sind grundsätzlich alle Handlungen, die den Bestand und die Sicherheit der Deiche gefährden, verboten.
Die Deichschutzzone beträgt gemessen von der Mitte der Deichkrone
- wasserseitig 75m
- landseitig 150m
- bei Riegeldeichen beidseits jeweils 75m
Innerhalb der Deichschutzzonen sind Grabungen, Bohrungen, Rammungen, das Verlegen von unterirdischen Leitungen oder sonstige bauliche Maßnahmen, die die Sicherheit der Deiche beeinträchtigen können, nur mit Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde zulässig.