Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe

Was Sie beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wissen müssen

  • Um was für Stoffe geht es? Das sind Stoffe, die Flüsse, Bäche oder das Grundwasser verschmutzen können – zum Beispiel Farben, Lacke, Öle, Pflanzenschutzmittel oder auch Jauche, Gülle und Mist aus der Landwirtschaft. Wie gefährlich ein Stoff ist, erkennt man an den Wassergefährdungsklassen (1 bis 3) oder daran, dass er als „allgemein wassergefährdend“ (awg) gilt.
  • Wie müssen Behälter und Anlagen beschaffen sein? Tanks, Fässer oder Anlagen, in denen solche Stoffe gelagert, abgefüllt oder genutzt werden, müssen so sicher gebaut und betrieben werden, dass absolut nichts ins Wasser gelangen kann.
  • Muss ich das irgendwo melden? Ja, wenn Sie eine solche Anlage neu aufbauen, grundlegend ändern oder außer Betrieb nehmen möchten, müssen Sie das der unteren Wasserbehörde rechtzeitig melden. Das gilt auch für Rohrleitungen.
    • Ausnahme: Kleine Öltanks, Benzinkanister oder Dieseltanks über Tage mit maximal 1.000 Litern Inhalt müssen Sie nicht melden, solange sie nicht in einem Wasserschutzgebiet stehen.
  • Wo stehen die gesetzlichen Regeln? Das Ganze ist gesetzlich geregelt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und dem Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz.
  • Wo gibt es Hilfen und Formulare? Praktische Merkblätter, Checklisten und Tipps für die Planung finden Sie im Download-Bereich der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).

Anträge und Informationen:

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