Gewässerbenutzungen

Gewässerbenutzungen

Gewässerbenutzungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Erlaubnispflichtig sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die sich nachteilig auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können.

Als Gewässerbenutzungen gelten unter anderem:

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
  • das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern,
  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
  • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Nachfolgend finden Sie Links zu den Antragsformularen und Hinweisen zu den Antragsunterlagen:

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