Bienwaldschule Wörth soll Ausweichquartier für BBS werden

Kreis bietet Verbandsgemeinden und Städten je 450.000 Euro

Für die Zeit der Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth wird die ehemalige Bienwaldschule in direkter Nachbarschaft als Ausweichquartier genutzt. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Dezember beschlossen. Drei bis vier Jahre werden die Bauarbeiten andauern und zwangsläufig dazu führen, dass Klassen u.a. in Container ausgelagert werden müssen. „Mit der Entscheidung des Kreistages können wir die Anzahl der Container und damit die Kosten dafür auf ein notwendiges Minimum reduzieren“, erläuterte Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Bislang wurde die leerstehende Bienwaldschule als Übergangsunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine vorgehalten. Da die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine seit Monaten stagniert, musste die Schule bisher nicht entsprechend genutzt werden. Die Stadt Wörth wäre nun auch bereit gewesen, bis zu 30 geflüchtete Einzelpersonen in der Bienwaldschule bis zur endgültigen Verteilung in die Kommunen des Landkreises unterzubringen und damit eine kreisweite Pufferlösung zu schaffen. „Doch nach Abwägung aller Interessen ist die Nutzung der Bienwaldschule durch bis zu 100 Schülern während der Sanierung der BBS und die damit verbundene Einsparung von Containerkosten in Höhe von etwa 700.000 Euro in drei Jahren gegenüber einer Belegung der Schule mit 30 Flüchtlingen wirtschaftlicher und eine gute Lösung für die betroffenen Schüler und Lehrkräfte der BBS“, so Landrat Brechtel.

Da damit die Pufferlösung zur Unterbringung von Geflüchteten wegfällt, hat die Kreisverwaltung den Verbandsgemeinden und Städten einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung zur Schaffung von Wohnraum gemacht: Rund 46 Prozent der Landessondermittel zur Unterbringung von Flüchtlingen, die der Landkreis erhält, sollen an die Verbandsgemeinden und Städte bei Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete weitergegeben werden. Von insgesamt ca. 7,8 Mio. Euro wären dies etwa 450.000 Euro pro Verbandsgemeinde und Stadt. Entschieden wurde darüber in der Kreistagssitzung noch nicht. Anfang 2024 soll darüber in einer Bürgermeisterdienstbesprechung beraten werden.