Defizit durch neues Kita-Gesetz

Kreishaushalt per Nachtrag korrigiert

„Der in 2023 bisher ausgeglichene Kreishaushalt muss durch weitere Einnahmen und Ausgaben korrigiert werden. Im Ergebnis wird aus einem kleinen Überschuss von ca. 700 TEUR ein Defizit von 4,5 Mio. EUR. Der größte Teil des Defizits ergibt sich aufgrund des neuen Kita-Gesetzes“, so Landrat Dr. Brechtel über die neue Haushaltssituation.

„Der größte Anteil an der Verschlechterung ist vor allem auf die für die Personalkostenzuweisungen der Kindertagesstätten zusätzlich einzustellenden Mittel von 3,6 Mio. EUR zurückzuführen. Bei dem zur Jahresmitte 2021 in Kraft getretenen neuen Kindertagesstätten-Gesetz hat der Landesgesetzgeber die bisherige Beteiligung der freien Träger (12%) aus dem Gesetz genommen. Die Folge: Schwierige und langwierige Verhandlungen zwischen den Kirchen und den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Fakten liegen jetzt auf dem Tisch und belasten die Haushalte der kreisfreien Städte und Landkreise zusätzlich“, kommentiert Brechtel das Haushaltsergebnis.

Kämmerer Martin Schnerch greift das Thema weiter auf: „Für die Jahre 2021 und 2022 sind im Rahmen dieser Jahresabschlüsse Rückstellungen zu bilden. Diese belasten dann die jeweiligen Abschlüsse. Wir gehen hier von 1,5 bzw. 3,0 Mio. EUR aus.“

Weiter werden im Haushalt mehr Mittel in Höhe von 1,4 Mio. EUR im Sozialhaushalt überwiegend für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX für kommunale Träger benötigt. Durch die relativ späte Haushaltsgenehmigung im Mai sind Investitionsauszahlungen von 2023 auf 2024 zu verschieben. In Höhe der nicht über Fördermittel gedeckten Auszahlungen kann allerdings die Investitionskreditaufnahme von 16,0 Mio. EUR auf 9,4 Mio. EUR reduziert werden. Damit reduziert sich die planmäßige Verschuldung von 122,5 auf 120,3 Mio. EUR.

„Es versteht sich von selbst, dass wir uns - wie bisher auch - die jeweiligen Zahlungen genau ansehen. Wie in den vergangenen Jahren besteht die Hoffnung, dass ein besserer Haushaltsabschluss erreicht werden kann“, so der Kreischef.

„Eine Erhöhung der Einnahmen, und hier käme letztlich nur die Kreisumlage in Betracht, ist nach dem 30.06.2023 ausgeschlossen. Somit werden sich diese neuen Belastungen zunächst nicht auf den kreisangehörigen Raum auswirken“, so Brechtel weiter, „Jedoch sind die kommenden Jahre durch diese weiteren Ausgaben belastet.“

„Und hier kommen wir wieder zu dem Ursprungsthema: Das Land hat uns über den neuen Finanzausgleich eine angemessene Mindestfinanzausstattung zugesichert. Dieses Thema ist nicht hausgemacht. Insbesondere die Situation der Ortsgemeinde Freisbach zeigt, dass es immer wieder - trotz neuem Finanzausgleich - aufgrund mangelnder eigener Finanzausstattung zu massiven Unterdeckungen kommt. Wir fordern deshalb das Land Rheinland-Pfalz auf, den Kommunen entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese müssen ausreichend sein, damit die Kommunen die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können, ohne sich dafür verschulden zu müssen. Den jetzigen Zustand halte ich für verfassungswidrig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Der Beschluss des Kreistags zum Nachtragshaushalt ist für den 25.09.2023 vorgesehen.

Im Vorfeld liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Mindestfrist von zwei Wochen vom 1. bis einschließlich zum 14. September 2023 während der Dienststunden im Gebäude der Kreisverwaltung, Zimmer 0.27, aus.

Darüber hinaus ist der Nachtragshaushaltsplan-Entwurf auch auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de einsehbar. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2023 einzureichen. Ein entsprechender Vordruck steht zur Unterstützung ebenfalls auf der Homepage des Landkreises bereit.