- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Landkreis
- Online-Terminvergabe
Anträge bei der Kreisverwaltung einreichen
Finanzielle Soforthilfe für betroffene Haushalte durch Pfingsthochwasser
Private Haushalte, die durch das Unwetter bzw. Hochwasser an Pfingsten zwischen dem 17. und 21. Mai Elementarschäden erlitten haben, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit finanziellen Soforthilfen. Als Soforthilfe werden 1.500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person gewährt. Der Höchstbetrag pro Haushalt beläuft sich auf 3.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht.
Betroffene finden Informationen, die entsprechende Richtlinie und den Antrag auf den Internetseiten des Landes unter www.bks-portal.rlp.de und www.add.rlp.de.
Privatpersonen aus dem Landkreis Germersheim, die Soforthilfe beantragen wollen, senden die Anträge bitte an Kreisverwaltung Germersheim, Mathias Deubig, FB 41 - Zivile Verteidigung, Brand- und Katastrophenschutz, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim. Bei Fragen ist Mathias Deubig erreichbar unter Tel. 07272/53-343 oder per E-Mail m.deubig@kreis-germersheim.de.