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„Petri Heil“
Für neue Anglerinnen und Angler
„Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Fischerprüfung und Petri Heil“, gratulierte und wünschte Christian Völker, für Umwelt und Landwirtschaft zuständiger Kreisbeigeordneter, den fünf neuen Anglerinnen und Anglern im Landkreis Germersheim. Mit den Fischerprüfungszeugnissen können diese nun die Ausstellung eines Fischereischeines bei ihrer jeweiligen Stadt- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.

© KV GER
Bestanden.
Strahlende Gesichter
nach der Fischerprüfung.
Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme an einem mindestens 35-stündigen Vorbereitungskurs sowie einem Praxistag. Bei der Fischerprüfung müssen innerhalb von zwei Stunden in den fünf Prüfungsgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde jeweils zehn Fragen im Ankreuzverfahren beantwortet werden.
Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn nur in einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden. Auch der Prüfungsausschuss unter dem Vorsitzenden Thomas Wüst gratulierte nach der letzten Fischerprüfung zur bestandenen Prüfung.
Wer die Fischerprüfung ablegen möchte, hat dazu am Freitag, 4. Dezember wieder die Gelegenheit. Auskünfte dazu gibt es bei der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Germersheim, Tel. 07274/53-145.