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Im Sommer 2026 vorerst kein Antragsverfahren für neue Agrar- und Umweltmaßnahmen
Informationen zum Antragsverfahren für Agrar- und Klimamaßnahmen 2026
Aufgrund der Unsicherheit aus den laufenden Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2028 und den daraus ergebenden Konsequenzen für die Agrar- und Umweltmaßnahmen in Rheinland-Pfalz, wird es laut dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten im Sommer 2026 vorerst kein Antragsverfahren für neue Agrar- und Umweltmaßnahmen ab dem 01.01.2027 geben. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.