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Zweite Rheinbrücke: Baurecht rückt näher
Brandl: „Baubeginn zweite Rheinbrücke könnte in diesem Jahrzehnt sein"
Ein wichtiger Schritt für die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe: Der Bund hat den überarbeiteten Planungsunterlagen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zugestimmt. Damit können die Länder nun die ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten – eine der Voraussetzungen, damit das Projekt tatsächlich gebaut werden kann.

© KV GER
Landrat
Martin Brandl tauschte sich heute mit Staatssekretär Markus Wolf (Ministerium
des Innern, für Integration und Verkehr) zur zweiten Rheinbrücke und anderen
Verkehrsthemen in Mainz aus.
Landrat Martin Brandl begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich: „Man sieht: Es bewegt sich etwas. Die Menschen im Kreis Germersheim warten seit Jahrzehnten auf diese zweite Rheinbrücke. Die bestehende Brücke von 1966 ist völlig überlastet, der tägliche Stau auf der B 10 eine enorme Belastung für Pendler und Wirtschaft." Brandl betont das Engagement der Kreisverwaltung: „Wir haben als Kreis jahrelang Druck gemacht, auf die Dringlichkeit hingewiesen und die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger vertreten. In wenigen Jahren könnte es nun konkret werden."
Mit der heutigen Entscheidung fehlt als zentrales Puzzleteil im Wesentlichen nur noch die Rechtskraft der beiden Ergänzungsverfahren, die die Pfeilerstellung im Strombereich, die Ergänzung eines Betriebswegs, der von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden kann, und die Verknüpfung mit der B 36 beinhalten. Die Gesamtkosten trägt der Bund. Brandl appelliert an alle Beteiligten: „Die Planung ist überarbeitet, der Bedarf für die Pendler ist offensichtlich. Wir als Kreisverwaltung werden den Prozess konstruktiv begleiten und weiterhin darauf drängen, dass es vorangeht. Die Menschen in der Südpfalz haben ein Recht auf Fortschritt bei diesem wichtigen Infrastrukturprojekt."