Gemeinsame Finanzierung schafft neue Spielräume

Vereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes

Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, dass zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen mit eigener Schulträgerschaft zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen wird. „Mit der geplanten Vereinbarung schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. Die Verbandsgemeinden und Städte kennen die Bedürfnisse der Familien vor Ort am besten. Deshalb setzen wir bewusst auf eine partnerschaftliche Lösung, die regionale Unterschiede berücksichtigt und gleichzeitig allen Kindern gute Betreuungsangebote ermöglicht“, begrüßt Landrat Martin Brandl diesen wichtigen Schritt für die Entlastung der Familien im Landkreis.

Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes besteht schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, auch in den Ferien. Die konkrete Ausgestaltung der Angebote erfolgt vor Ort in den Verbandsgemeinden und Städten. Durch die geplante Vereinbarung erhalten die Kommunen Planungssicherheit und gleichzeitig auch die notwendige Flexibilität, um passgenaue Lösungen für ihre jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu entwickeln und um bestehende Angebote auf- und auszubauen.

Der Landkreis stellt hierzu ab 1. Januar 2027 jährlich 350.000 Euro Gesamtbudget zur Verfügung, den die Kommunen eigenverantwortlich für die Organisation von Betreuungs- und Ferienangeboten einsetzen können. Dadurch wird gewährleistet, dass die Angebote sowohl den örtlichen Bedarfen als auch den vorhandenen Strukturen (beispielsweise der Vereine und Gruppen) angepasst werden können.

„Uns war wichtig, keine starren Vorgaben zu machen, sondern Handlungsspielräume zu eröffnen. Ob Ferienbetreuung, ergänzende Nachmittagsangebote oder andere Betreuungsformen – die Kommunen können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Nutzen für Kinder und Eltern entfalten“, erläutert Brandl weiter.

Auch der zuständige Geschäftsbereichsleiter Christoph Buttweiler sieht in den Planungen einen bedeutenden Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs: „Die Herausforderungen bei der Ganztagsförderung sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Mit dem vereinbarten Finanzierungsmodell stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und schaffen zugleich die Voraussetzungen für ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Angebot im gesamten Landkreis.“

Der Entwurf dieser Vereinbarung wurde in enger Abstimmung zwischen Landkreis und den Kommunen erarbeitet und wird nun gemeinsam fertiggestellt. Beide Seiten sehen darin ein starkes Signal für die interkommunale Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung für Familien und Kinder. Durch den Beschluss des Kreistages sind nun die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen ihre Angebote rechtzeitig weiterentwickeln und den gesetzlichen Anforderungen schrittweise gerecht werden können.