Appell der Kreisverwaltung an die Bevölkerung

Wasserentnahme aus Bächen und Gräben bei Niedrigwasser unterbinden

Die Kreisverwaltung Germersheim ruft angesichts der anhaltenden Trockenheit und der vielerorts sehr niedrigen Wasserstände in Bächen, Gräben und anderen kleineren Gewässern dazu auf, auf Wasserentnahmen zur Gartenbewässerung zu verzichten. Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass insbesondere das Entnehmen von Wasser mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern verboten ist und bei Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Landrat Martin Brandl appelliert an die Bevölkerung: „Bitte gehen Sie sorgsam mit dem wertvollen Gut Wasser um. Jeder Liter, der in unseren Gewässern verbleibt, ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung der Biodiversität in unserer Region.“

Die Wasserbehörde der Kreisverwaltung Germersheim wurde in den letzten Wochen mehrfach wegen der Niedrigwasserstände kontaktiert, die aktuell in allen Gewässern im Kreisgebiet vorzufinden sind. Die Verwaltung verfügt zwar nicht über Möglichkeiten, die knappen Wasserabflüsse direkt umzuverteilen, weist allerdings, wie bereits in früheren Niedrigwasserphasen, auf diese besondere Situation hin und informiert deshalb über die Wasserentnahmen, die in solchen Zeiten unterbleiben sollten. „Es handelt sich bei Wasserentnahmen mit Pumpen nicht um ein ‚Kavaliersdelikt‘, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, betont der für das Thema Umwelt zuständige Kreisbeigeordnete Christian Völker.

Grundsätzlich fällt das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen aus oberirdischen Gewässern unter den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch - und bedarf somit keiner Erlaubnis. Allerdings gilt auch hier: Bei extremen Niedrigwasserständen sollte auch auf diese Wasserentnahmen verzichtet werden, um die verbliebenen Lebensräume in Bächen und Gräben zu schützen. Das Entnehmen von Wasser mit Pumpen aus Bächen, Gräben oder anderen kleinen Gewässern ist dagegen streng verboten. Eine solche Wasserentnahme in größerem Umfang wirkt sich extrem negativ auf Tiere und Pflanzen aus und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Kreisbeigeordneter Völker und Landrat Brandl zeigen Verständnis für die Situation vieler Gartenbesitzer: „Natürlich ist es für viele nicht schön, mitansehen zu müssen, wie ihre Pflanzen unter der Trockenheit leiden. Täglich müssen viele Kannen Wasser geschleppt werden, damit Blumen, Sträucher, Obst und Gemüse nicht verkümmern.“ Gleichzeitig weisen beide darauf hin, dass es auch bei großer Trockenheit grundsätzlich problematisch ist, Wasser aus nahegelegenen Gewässern für die Gartenbewässerung zu entnehmen. Christian Völker konkretisiert: „Eine Pumpe darf dabei jedenfalls nie zum Einsatz kommen. Wer aber von Hand mit Gießkanne und Eimer Wasser schöpft, dürfte dies derzeit rein rechtlich auch weiterhin tun.“

Die Wasserbehörde der Kreisverwaltung steht Bürgerinnen und Bürgern für eventuelle Fragen zu Wasserentnahmen gerne beratend zur Seite. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar unter den bekannten Dienstzeiten der Kreisverwaltung, weitere Informationen unter www.kreis-germersheim.de/gewaesserschutz.