Aktuelle Kurzinformation zur Agrarförderung im April 2024

Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Bearbeitung des Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrags (LEA) kann seit 26.03.2024 über die Homepage erfolgen.

Bis spätestens 15. Mai 2024, 23.59 Uhr, muss der LEA elektronisch eingegangen sein. Seit dem Jahr 2023 müssen keine Datenträgerbegleitscheine mehr bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden.

Wer einen LEA stellen möchte und bisher noch keinen LEA-Zugang hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung Germersheim, Frau Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Webseite des Landkreises Germersheim.

Hilfe bei der eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.

Ferner finden Sie in LEA eine umfangreiche Onlinehilfe zu Antragsvorsetzungen und Bearbeitung.