Fischereischein

Fischereischein

Zur Beantragung Ihres Fischereischeines, melden Sie sich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung:

Stadtverwaltung Germersheim 

Verbandsgemeinde Lingenfeld 

Verbandsgemeinde Bellheim

Verbandsgemeinde Rülzheim 

Verbandsgemeinde Jockgrim

Verbandsgemeinde Kandel 

Verbandsgemeinde  Hagenbach 

Stadtverwaltung Wörth am Rhein



Informieren Sie sich am besten vorab, welche Unterlagen Sie zum Antrag benötigen!

Im Regelfall ist dies:

  • Das Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Ihr Passbild und
  • Ihr Ausweisdokument

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für den Fischereischein richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Fischereiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) und über die Fischereiabgabe.

Jahresfischereischein: 7,- EUR                                                   Jugendfischereischein: 3,- EUR

Fünfjahresfischereischein: 25,- EUR                                          Sonderfischereischein: 5,- EUR