Richtlinien Verleihung Umwelt- und Klimaschutzpreis

Richtlinie über die Verleihung des Umwelt- und Klimaschutzpreises des Landkreises Germersheim (Umweltpreis-Richtlinie 2026)

Präambel

Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Erhalt einer lebenswerten Umwelt sind zentrale Aufgaben unserer Zeit. Der Landkreis Germersheim möchte das vielfältige Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Unternehmen im Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen und fördern. Zur Würdigung vorbildlicher Initiativen, Projekte und Maßnahmen verleiht der Landkreis Germersheim daher auf Grundlage dieser Richtlinie den Umwelt- und Klimaschutzpreis.

§ 1 Zweck der Auszeichnung

Ziel des Umwelt- und Klimaschutzpreises ist es, beispielhafte Leistungen im Landkreis Germersheim auszuzeichnen, die zur Verbesserung der Umwelt-, Klima- oder Lebensqualität beitragen. Mit der Auszeichnung sollen insbesondere Projekte und Maßnahmen gewürdigt werden, die den Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig stärken, ökologische Innovationen oder Bildungsarbeit fördern, über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und zur Nachahmung und Vernetzung anregen.

§ 2 Kategorien und Teilnahmeberechtigung

Der Preis wird in den folgenden Kategorien vergeben:

  • a) Bürgerinnen, Bürger, Vereine und Kommunen
  • b) Kinder, Jugendliche und Schulen
  • c) Wirtschaft, Forschung und Verbände


Darüber hinaus kann ein Sonderpreis für herausragende oder besonders innovative Leistungen vergeben werden – etwa in den Bereichen Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität oder soziale Innovation.

Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, Personengruppen, Schulklassen, Gemeinden, Vereine, Initiativen, Unternehmen und juristische Personen mit Sitz oder Tätigkeit im Landkreis Germersheim.

§ 3 Vergabeturnus und Preisgeld

Der Umwelt- und Klimaschutzpreis wird alle zwei Jahre verliehen, erstmals nach dieser Richtlinie im Jahr 2026. Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 1.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Sparkassen-Stiftung Südpfalz gestiftet. Die Auszeichnung wird in Form einer Urkunde und einer Geldzuwendung im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde verliehen.

§ 4 Bewertungskriterien

Auszeichnungswürdig sind Projekte und Maßnahmen, die nachweislich eine positive Wirkung auf Umwelt, Klima oder Biodiversität im Landkreis entfalten, durch Eigeninitiative, Innovation und Vorbildcharakter überzeugen, über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung oder Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern. Berücksichtigt werden sowohl abgeschlossene als auch laufende Projekte, sofern wesentliche Meilensteine erreicht sind und deren Ergebnisse nachvollziehbar dargestellt werden. Der Projektbeginn darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

§ 5 Modernisierte Rahmenbedingungen

Zur Stärkung der Öffentlichkeitswirksamkeit und der Teilhabe werden folgende moderne Instrumente eingeführt:

  1. Online-Bewerbungsverfahren: Die Teilnahme erfolgt digital über ein Bewerbungsformular auf der Internetseite des Landkreises Germersheim.
  2. Publikumspreis: Zusätzlich wird ein Publikumspreis ausgelobt, über den Bürgerinnen und Bürger online abstimmen können. Der Publikumspreis ist eine ideelle Auszeichnung ohne Geldzuwendung.
  3. Netzwerk der Preisträgerinnen und Preisträger: Der Landkreis richtet ein digitales Nachhaltigkeitsnetzwerk ein, um den Austausch zwischen bisherigen und künftigen Preisträgern zu fördern und Synergien sichtbar zu machen.
  4. Jugendbonus: Für besonders kreative oder innovative Beiträge von Jugendlichen unter 18 Jahren kann die Jury einen zusätzlichen Jugendbonus in Höhe von bis zu 500 Euro vergeben.


§ 6 Bewerbungsverfahren

Bewerbungen können ausschließlich digital über das Online-Bewerbungsformular auf der Internetseite des Landkreises Germersheim eingereicht werden. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
Die Kreisverwaltung kann ergänzende Unterlagen anfordern, sofern dies zur Bewertung erforderlich ist. Der Einsendeschluss für den Umwelt- und Klimaschutzpreis 2026 ist der 1. Oktober 2026.

§ 7 Auswahlverfahren

Über die Zuerkennung des Preises entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft als Jury mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Beratung erfolgt nichtöffentlich. Externe Sachverständige oder Vertreter von Umwelt- und Naturschutzverbänden können beratend hinzugezogen werden.

§ 8 Preisvergabe, Aufteilung und Sonderfälle

Der Ausschuss kann von der Vergabe in einzelnen Kategorien absehen, wenn keine preiswürdigen Leistungen vorliegen. Das Preisgeld kann in diesem Fall auf andere Kategorien verteilt oder mehreren Preisträgern innerhalb einer Kategorie zuerkannt werden.

§ 9 Datenschutz und Rechtsweg

Die im Rahmen der Preisvergabe erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auswahlverfahrens verwendet. Nach Abschluss des Verfahrens werden nicht berücksichtigte Unterlagen auf Wunsch zurückgesendet oder datenschutzkonform vernichtet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie zur Verleihung des Umweltpreises des Landkreises Germersheim aus dem Jahr 2010.


Germersheim, den 5. Juni 2026
Landkreis Germersheim
gez. Christian Völker
Kreisbeigeordneter

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